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Ab 1. November gilt situative Winterausrüstungspflicht

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ÖAMTC/Wittkowski

Flottenbetreuer aufgepasst: Bei falscher Bereifung drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro. Ein Reifenwechseltermin sollte schleunigst ausgemacht werden.

Am 1. November gilt wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht: Bei Pkw und auch leichten Nutzfahrzeugen müssen ab diesem Zeitpunkt bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen Rädern wintertaugliche Reifen montiert sein. Warum man den Fuhrpark jetzt schon umrüsten lassen sollte? "Kommt es zu einem plötzlichen Winter- bzw. Kälteeinbruch, sind die Werkstätten oft schon auf Wochen ausgebucht. Zudem kann es nachts oder in höheren Lagen bereits jetzt empfindlich kalt sein - einfache Straßennässe kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden", sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.

Winterreifen überprüfen lassen 
Wintertaugliche Autoreifen sind mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet und speziell auf Schnee, Eis, Matsch und Kälte ausgelegt. "Die Profiltiefe von Winterreifen ist gesetzlich geregelt: Sie muss den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen - je nach Kilometerleistung sollten es zum Zeitpunkt des Reifenwechsels also schon noch rund sechs Millimeter sein", so Authried weiter. "Bei Diagonalreifen schreibt das Gesetz sogar mindestens fünf Millimeter Profiltiefe vor."
Da die Gummimischung mit der Zeit aushärtet, können Konsumenten damit rechnen, dass herkömmliche Winterreifen in etwa fünf Saisonen halten. Wenn bereits Risse oder andere Schäden erkennbar sind, sollte man, unabhängig von der Gebrauchsdauer, nicht an der falschen Stelle sparen.

Risiko Sommerreifen
Wer den Wechsel auf Winterreifen zu spät oder gar nicht durchführt, riskiert so einiges. Authried: "Falsche Bereifung kann nicht nur Geldstrafen bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen, sondern auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen haben. Abgesehen davon schränken Sommerreifen die Fahrsicherheit bei winterlichen Bedingungen enorm ein." Ist man aktuell in höheren Lagen unterwegs und wird vom Winter überrascht, gilt rein rechtlich: "Als Alternative zu Winterreifen können auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern der Sommerbereifung montiert werden - das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße so gut wie durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Kommt es bei winterlichen Bedingungen zu einem Unfall mit Sommerreifen, müsste man tatsächlich beweisen, dass dieser Unfall auch mit Winterbereifung passiert wäre - ansonsten trifft den Fahrer zumindest Mitverschulden."
Die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person muss dem Geschädigten jedenfalls Schadenersatz leisten – denkbar ist allerdings, dass sich die Versicherung beim Unfallverursachenden regressiert, d. h. die Schadensumme unter gewissen Umständen zurückverlangt (bis 11.000 Euro).

Für Kaskoversicherte, die im Winter mit Sommerbereifung verunfallen, gilt: Deckt die abgeschlossene Polizze nur "leicht fahrlässig" verursachte Schäden, zahlt die Versicherung höchstwahrscheinlich nicht, sobald ein weiterer Umstand, z. B. überhöhte Geschwindigkeit oder Ablenkung durch Handy-Nutzung, hinzukommt. "Wird bei dem Unfall auch eine Person verletzt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren", warnt der ÖAMTC-Jurist.

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