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EU plant EV-Quote für Flotten

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Geht es nach der EU-Kommission, sollen juristische Personen künftig dazu verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil ihres Fuhrparks zu elektrifizieren. Was bis jetzt bekannt ist. Und wie der Plan aussehen soll.

 

Worum geht’s?
Noch heuer möchte die Europäische Union neue CO2-Grenzwerte für Fahrzeugflotten festlegen. Dabei geht es aber nicht nur um bestimmt Gramm-Angaben, sondern auch um eine verpflichtende Elektroauto-Quote.

Was ist wann geplant?
Der derzeitige Fahrplan sieht vor, dass Mitte Dezember konkrete Angaben dargelegt werden sollen. Aus diversen Quellen ist aber bereits bekannt, dass in einem Entwurf für 2027 eine EV-Quote von mindestens 50 Prozent vorgeschrieben sein soll. Für 2030 soll dieser Anteil auf 90 Prozent ansteigen.

Wer ist betroffen?
Im Prinzip jeder mit Ausnahme von Privatpersonen. Das heißt: Alle juristische Personen, egal ob Unternehmen, die eine Fahrzeugflotte betreiben oder auch ein Mietwagen- und auch Leasingunternehmen. Das heißt aber auch, dass genauso Hersteller und Händler unter diese Definition von Flotte fallen. Der Hintergrund: So möchte man auch auf Tages- oder Massenzulassungen kurz vor Jahresende einen gewissen Einfluss ausüben.

Warum das Ganze?
Ein sehr wahrscheinlicher Grund für diese Pläne ist, das geplante Verbrenner-Aus für 2035 zwar nicht aufzuheben aber ein wenig umzugestalten. Schließlich beträfen die EV-Quoten beinahe 90 Prozent aller neu zum Verkehr zugelassenen Autos. Nachdem Benziner und Diesel zumindest theoretisch aber so nicht verboten sind, könnten nun dennoch alternative Antriebsformen wie eFuels zum Einsatz kommen.

Folgen weitere Schritte?
Es gibt im Rahmen dieser Quotenregelung auch die Idee, bei öffentlichen Aufträgen künftige europäische Hersteller bevorzugt zu behandeln. Der Hintergrund ist klar: So möchte man den heimischen Unternehmen im Vergleich zu vor allem chinesischen einen gewissen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Auch hier ist aber nur der Geschäftskunde im Visier. Zudem ist noch völlig offen, wie die Umsetzung aussehen soll, zumal noch Uneinigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten herrscht.

Warum so kurzfristig?
Hier gibt es teils herbe Kritik. Primär aber nicht am Thema an sich, sondern an der Vorgehensweise. Der Kommission wird unter anderem vorgeworfen, dieses Thema weitgehend unbemerkt behandelt zu haben. So soll es etwa nur eine kurze Konsultationsphase gegeben haben, ebenso sollen Anmerkungen der Hersteller nur wenig Anklang gefunden haben. Vor allem Betreiber von großen Flotten, allen voran Mietwagenfirmen und Leasinganbieter, stünden bei der derzeit geplanten Regelung massiv unter Druck, da das Geschäftsmodell neu strukturiert und die zu erwartenden höheren Preise an die Endkunden weitergegeben werden müssten.

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