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Ratgeber: Ladeinfrastruktur, Teil 2

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stock.adobe.com/Summit Art Creations

Im zweiten Teil unserer Ratgeberserie rund um das Laden kümmert sich unser Gastautor Christian Rötzer um die entscheidenden Eckdaten zur Auswahl der Gerätschaften. Was es zu vermeiden gilt, was gefördert wird und was die Zukunft bringen wird.

Ladestationen sollten für die Nutzung in Unternehmen mit entsprechenden Authentifizierungsmöglichkeiten wie RFID-Reader und einer Vorbereitung in der Hardware für die Nutzung von Plug-and-Charge ausgestattet sein. Bei zusätzlicher Nutzung durch Nicht-Firmenangehörige wie zum Beispiel Kunden ist ein Gerät mit Display-Ausführung von Vorteil. Hier kann durch ein erhöhtes Maß an Benutzerfreundlichkeit und die Möglichkeit zur Anzeige von dynamischen QR-Codes eine sichere Möglichkeit zur Bezahlung von Ladungen mit Kreditkarte ohne zusätzliches Terminal ermöglicht werden. Verschwiegen sollte aber nicht werden, dass Displays im Schnitt höheren Mängelaufwand verursachen, daher sind Displayboxen dort sinnvoll, wo meist diverse Nutzergruppen auftreten. Gemeint sind damit öffentlich zugängliche Ladepunkte wie etwa auf Besucherparkplätzen.

Nahtlose Verwaltung
Wallbox-Hersteller bieten oftmals auch eigene Softwarelösungen an. Bei Compleo wird diese zum Beispiel eOperate genannt, bei KEBA dann KEContact, bei ALFEN Smart Charging Network und so weiter. Fast immer handelt es sich dabei um eine Lösung für Unternehmen, um ihre Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge effizient zu verwalten, und meist können mit diesen Plattformen auch Wallboxen anderer Hersteller verwaltet werden. Dennoch ist es empfehlenswert, größere Ladenetze eher über spezialisierte Ladestationsmanagementsoftware wie zum Beispiel be.ENERGISED (ehemals has.to.be) zu verwalten, genauso wie die Netze von Ionity, VW, Porsche etc. Übrigens, Stichwort be.ENERGISED: Das Radstädter Start-up has.to.be, welches für 250 Millionen Euro im Jahr 2021 an den amerikanischen Ladesäulenbetreiber verkauft wurde, war der bisher größte Start-up-Verkauf in Österreich!

Durch die Integration von firmen­eigenen Systemen über eine API ermöglicht die Software eine nahtlose Verwaltung und Überwachung aller Ladevorgänge. Unternehmen können alle Verbräuche von Ladepunkten und Nutzern im Blick behalten und diese Daten sogar auf Abteilungen oder einzelne Personen aufschlüsseln, indem pro Nutzer Ladedaten exportiert werden. Klingt vielleicht etwas übertrieben, kann in Zukunft aber etwa für die THG-Quote interessant werden. Diese Realtime-Überwachung der Ladepunkte stellt jedenfalls sicher, dass diese stets nutzbar sind und ermöglicht es damit,
Nutzungsstatistiken auszuwerten, um zu identifizieren, wo besonders häufig geladen wird, ebenso für diverse Auswertungen. Für Gäste, welche nicht kostenfrei laden dürfen, bietet eine Lösung mit Direct Payment per QR-Code beziehungsweise Geräten (in Ladestation integrierte oder externe Bezahlstationen) mit Kreditkartenterminals einfache und effiziente Zahlungsoptionen.

Zu beachten bei der QR-Methode: Es gibt statische
QR-Codes, welch meist mit Aufkleber an der Ladesäule angebracht sind (mittelfristig nicht mehr gestattet lt. AFIR) und dynamische QR-Codes, welche sicherer sind. Die darüber verfügbare Leistung gibt er den Ladestationen und somit den Elektro­autos frei. So wird die bestehende Gebäudeelektrik optimal fürs Laden genutzt beziehungsweise kann die Anschlussleistung eines Neubaus geringer ausgelegt werden. Das reduziert den Investitionsbedarf (z. B. für Trafohäuschen) erheblich!

Sollen neben AC- auch DC-Ladestationen an den Firmenstandorten bedacht werden?
Unter Berücksichtigung effektiver Ladevorgänge macht das in Teilen wohl Sinn und wird auch großzügig gefördert. So bietet Compleo aktuell DC-Ladestationen, welche sich durch eine integrierte Payment-Lösung auszeichnen. Sie sind zudem eichrechtlich geprüft und die Anforderungen der AFIR erfüllend.

Bei Lebensmittelketten, Möbelhäusern schon heute teilweise üblich: Gerade DC-Stationen werden über Vermarktungsplattformen wie e-Marketplace angeboten, welche nun auch Kredit­kartenzahlung an öffentlichen Ladepunkten ermöglichen. Backendseitig wichtig ist die Abstimmung mit dem Payment Serviceprovider, wodurch Nutzern ein Belegserver für digitale Quittungen zur Verfügung gestellt werden kann oder jener des Backendproviders zur Wahl steht. Wichtig: Unbedingt prüfen, ob die geplante Software auch mit allen aktuell und vielleicht zukünftig geplanten Backendbetreibern kompatibel ist! Auch ist zu prüfen, inwiefern unterschiedliche Produkte und Hersteller untereinander kompatibel sind.

Welche Probleme gab und gibt es beim Thema eichrechtkonformes Payment?
Die meisten bekannten Ladestationshersteller verfügen über jahrelange Erfahrung bei der Bereitstellung eichrechtskonformer Ladeinfrastruktur. Nur durch die Aufnahme in die Baumusterprüfbescheinigung können nach heutiger Auffassung allen Anforderungen an eine eichrechtskonforme und verbraucherfreundliche Ad-Hoc-Bezahllösung entsprochen werden. So ist zum Beispiel sichergestellt, dass die geltenden Tarifdaten sicher in die Messkapsel übermittelt werden, welche damit Teil des dauerhaften Nachweises sind. Das sorgt für volle Preistransparenz und ist besonders nutzerfreundlich. Es wird empfohlen, darauf zu achten, dass das Payment-Terminal direkt als Teil der Baumusterprüfbescheinigung der Ladestation eingetragen ist.

Setzt die AFIR-Verordnung die richtigen Weichen, um diese Probleme zu beheben?
Metrologische Vorgaben und Eichrecht sind stets nationale Angelegenheiten und europäische Richtlinien wie die AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation – seit 13.04.2024 in Kraft getreten) können nur bedingt Weichen stellen. Vor diesem Hintergrund votieren viele Hersteller von Seiten der offiziellen Stellen für
klarere, einheitliche Aussagen und Interpretationshilfen.

Förderungen & THG-Quote
Österreich bietet eine Vielzahl an Unterstützungen im Rahmen von Förderungen beziehungsweise der Nutzung der THG-Quote für Fahrzeuge & Ladestrom. Aufgrund der Informationsdichte und stetig ändernden Gegebenheiten empfehlen wir den direkten Kontakt von Experten zum Thema Förderung und THG-Quote. Als ein erster Ansprechpartner kann beispielsweise die Initiative klima­aktiv mobil über die möglichen Angebote aufklären. 

 

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