Restzahlung
Die Restzahlung beschreibt jene Summe, die der Leasingnehmer bei Beendigung des Vertrages für einen Ankauf des Leasingobjektes zu zahlen hat. Die Restzahlung ergibt sich aus dem Restwert abzüglich nicht verbrauchter Eigenmittel (z. B. Depotzahlungen).