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Alle Änderungen 2024: Was für Flottenmanager wichtig wird

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Auch 2024 wird sich für Autokäufer, Firmenwagenfahrer und Fuhrparkleiter einiges ändern, allen voran eine weitere Verschärfung der Normverbrauchsabgabe. Generell wird die Steuerlast für neu zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge steigen. Zudem fallen diverse Boni weg und mehr Technik wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ein Überblick.

Die schon vor Jahren festgesetzte Erhöhung der Normverbrauchsabgabe für Pkw und Nfz bis 3,5 Tonnen haben wir bereits HIER gesondert behandelt, genau so wie die damit einhergehenden Anpassungen der motorbezogenen Versicherungssteuer. Das ist aber noch lange nicht alles, was sich 2024 ändern wird. Was noch alles auf Fuhrparkbetreiber und Autofahrer zukommt, haben wir an dieser Stelle zusammengefasst.

CO2-Steuer
Auch das Tanken wird teurer, aber für alle: Die seit Oktober 2022 in Kraft getretene CO2-Bepreisung wird mit 2024 weiter erhöht. Nachdem die CO2-Bepreisung letztes Jahr aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise mit 32,5 Euro je Tonne weniger hoch ausfiel als ursprünglich geplant, steigt der Preis 2024 wie gesetzlich vorgesehen auf 45 Euro pro Tonne. Das bedeutet somit: Die zusätzliche CO2-Bepreisung an der Zapfsäule inklusive Umsatzsteuer kommt in Summe auf 13,5 Cent je Liter Diesel und 12,3 Cent je Liter Benzin. Das entspricht einer Erhöhung von 3,7 beziehungsweise 3,4 Cent. Umso ärgerlicher in dem Zusammenhang ist, dass die Höhe des regionalen Klimabonus, der die Belastungen der zusätzlichen CO2-Bepreisung abfedern soll, für 2024 noch nicht festgelegt wurde.

Was 2024 noch wichtig wird 

 

 

Verschärfung bei privater Nutzung
Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2024 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 129 Gramm je Kilometer gemäß WLTP abgesenkt, um nur 1,5 statt zwei Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug bezahlen zu müssen. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt weiterhin kein Sachbezug an.

Geringere Pendlerpauschale
Die in den letzten zwei Jahren befristet erhöhte Pendlerpauschale setzt der Gesetzgeber 2024 wieder auf die Basiswerte zurück. Das gilt ebenso für den sogenannten Pendlereuro.

Aufladen zu Hause
- Eine maßgebliche Erleichterung soll es laut einem Begutachtungsentwurf geben. Wollte man sich bisher etwa die Kosten für den zu Hause in das Firmen-E-Auto geladenen Strom steuerfrei ersetzen lassen, so war die Erkennung des Fahrzeugs durch die Ladestation selbst nötig. Rückwirkend mit Jahresbeginn 2023 ist es nun ausreichend, wenn Lademenge und Ladeort durch das Fahrzeug aufgezeichnet werden oder die eigene Ladestation zum Beispiel mit RFID-Karte beziehungsweise -Chip freigeschalten wird, die/der ausschließlich dem Firmenfahrzeug zugeordnet ist.
- Zudem ist durch die stark gestiegenen Strompreise 2024 ein steuerfreier Kostenersatz von 33,182 Cent/kWh möglich.
- Rückwirkend ab 1.1.2023 sollen auch die Leasingraten für Wallboxen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, dezidiert steuerfrei sein, sofern die zugrundeliegenden Anschaffungskosten 2.000 Euro nicht übersteigen. Bei höheren Anschaffungskosten sind die Raten für den übersteigenden Anteil steuerpflichtig.

Kauf-Förderungen
- Elektromobilität wird in Österreich 2024 mit 114,5 Millionen Euro gefördert, bestehend aus dem E-Mobilitätsbonusanteil des Klimaschutzministeriums sowie dem Anteil der Autoimporteure. Firmenkunden schauen aber weiterhin durch die Finger, lediglich Privatpersonen kommen beim Kauf eines E-Autos in den Genuss bis zu 5.000 Euro Förderung.
- Für private Wallboxen und Ladekabel gibt es bis zu 600 Euro, Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern erhalten bis zu 1.800 Euro. Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur sind 30.000 Euro Förderung angesetzt und mit weiteren zehn Millionen Euro soll die Schnellladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten vorangetrieben werden.

THG-Quotenvergleich
Der Bundesverband eMobility Austria (BVe) hat mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ein Vergleichsportal erstellt für die Ermittlung aktueller THG-Quoten. Auf dieser Plattform werden die wichtigsten Anbieter Österreichs nach einheitlichen Kriterien verglichen und in einem Ranking nach garantierter Auszahlungshöhe gegenübergestellt.

Zulassungsbestimmungen

 

Winterreifen 
Ab dem 1. Oktober 2024 werden in Deutschland nur noch Reifen als Winterreifen anerkannt, die über das sogenannte „Alpine-Symbol“ verfügen. Es besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. Das gilt auch für Ganzjahresreifen. Ab diesem Datum dürfen bei winterlichen Straßenbedingungen somit keine Reifen mehr gefahren werden, die lediglich eine „M+S“-Kennzeichnung tragen. Und da auch das deutsche Eck davon betroffen ist, sollte man diese Änderung auch als Österreicher auf dem Radar haben.

Änderungen bei Neuwagen
- Blackbox in Pkw: Ab Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge über einen sogenannten Event Data Recorder (EDR) verfügen, der ähnlich wie eine Blackbox in einem Flugzeug Daten aufzeichnet und anhand derer dann ein Unfall ausgewertet werden kann. Die Speicherung erfolgt nur bei einem Unfall und auch nur über eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash.
- Neue Abgasnorm: Da sich die Einführung der Euro-7-Abgasnorm weiter und weiter verzögert, bringt die EU-Kommission in der Zwischenzeit eine weitere Abstufung der 6er-Klassifizierung auf die Bahn: Euro 6e für Pkw wird für alle Erstzulassungen ab dem 1. September 2024 verpflichtend und sieht eine nochmalige Anpassung der Messunsicherheit für RDE-Messungen vor. Autos mit der bisherigen Abgasnorm Euro 6d können noch bis 31. August 2024 neu zugelassen werden, alle mit Euro 6e haben eine Frist bis 31. Dezember 2025, um noch zugelassen werden zu dürfen. Dann soll aber wirklich die Euro 7 kommen.
- Neue vorgeschriebene Assistenzsysteme: Seit 2022 gelten diverse Assistenzsysteme schon für neu homologierte Autos als Pflicht. Ab 7. Juli 2024 werden diese digitalen Helfer für alle Fahrzeuge dann vorgeschrieben sein, die neu zugelassen werden. Dazu zählen der Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, dazu ein Geschwindigkeitsassistent und eine sogenannte Intelligent Speed Assistance, die immer dann Alarm schlägt, wenn man das zugelassene Tempolimit überschreitet.
 

Nutzung

 

- Mehr Datenzugang für Werkstätten SERMI (steht für Security related Repair and Maintenance Information) heißt eine neue EU-Plattform, über die freien Werkstätten auch weiterhin Zugang zu diebstahlsrelevanten Kfz-Bauteilen (z. B. Schlüssel, Schlösser und Wegfahrsperre) ermöglicht werden soll. 2024 geht es los, für den Zugang zu den sicherheitsrelevanten Daten benötigen Werkstätten eine Zertifizierung.
- Tagesvignette: Eine kleine Sensation gibt es von den Autobahnen zu vermelden: Die ASFINAG führt eine Eintagesvignette ein! Diese gibt es ausschließlich digital und kostet 8,60 Euro. Im Gegenzug steigt der Preis für die Zehn-Tages-Vignette auf 11,50 Euro.
- Neue Maut-Limitierung: Künftig entscheidet nicht mehr das höchst zulässige Gesamtgewicht, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse, ob das Fahrzeug eine Vignette benötigt oder der Go-Maut unterliegt. Heißt: Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse benötigen eine GO-Box. Davon ausgenommen bis Ende Jänner 2029: KFZ, die vor dem 1. Dezember 2023 mit einem damals höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen zum Verkehr zugelassen worden sind.

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