Service
18.04.2018.
DSGVO: Was muss ich tun?
Wer Kundendaten (von natürlichen Personen) speichert/verarbeitet und verwendet, muss aufgrund der Datenschutzgrundverordnung, die ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist, eine umfassende und exakte Einwilligung des Kunden haben und „innerbetriebliche Sicherheitsvorkehrungen treffen“. Nachfolgende Informationen wurden unter Einbindung einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei vom BG Fahrzeughandel, BI Fahrzeugtechniker, AK Automobilimporteure und VÖK erarbeitet