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Neuerungen 2023, Teil 2: Fahren & Gebühren

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Bild von Tumisu auf Pixabay

Was ändert sich auf den Straßen im nächsten Jahr? Auch hier ziehen die Preise an, und vor allem die Pickerl-Überprüfung wird deutlich erweitert.

Teil 2: Fahren & Gebühren

Vignetten & Maut
Die Kosten für Autobahnbenutzung – ein leidiges Thema. In Ungarn verteuert sich die Monatsvignette für Pkw gleich um 70 Prozent auf 8.900 Forint (ca. 21 Euro), die Wochenvignette kostet nun 5.500 Forint (umgerechnet etwa 13 Euro), eine Verteuerung um 44 Prozent. Vergleichsweise moderat fällt die Preiserhöhung um fünf Prozent für die Jahresvignette aus, die nun 49.190 Forint (119 Euro) kostet. In der Slowakei verteuert sich die Zehn-Tages-Vignette von zehn auf zwölf Euro, die Monatsvignette von 14 auf 17 Euro und die Jahresvignette von 50 auf 60 Euro.
Die Schweiz bekommt im Laufe des Jahres 2023 eine elektronische Vignette. Ähnlich zu Österreich ist ein Parallel-Betrieb geplant – sowohl Klebe- als auch E-Vignette stehen dann zur Verfügung.
Einfacher wird es hingegen in Kroatien. Dank des Beitritts in den Schengenraum ist kein Geldwechsel mehr nötig und auch die Kontrollen an den Grenzen sind in dem bisherigen Ausmaß Geschichte. Fix ist auch die Eintrittsgebühr in Venedig für Tagestouristen – die jedoch nicht im Jänner sondern zu Jahresmitte eingeführt werden soll. Der Preis soll zwischen drei und zehn Euro liegen.
Und die österreichische Vignette? Diese kostet 2023 96,40 Euro, jene für Motorräder 38,20 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 29,00 Euro für Pkw bzw. 14,50 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,90 Euro für Pkw bzw. 5,80 Euro für Motorräder.

Kurzparkzone
In Wien steht eine weitere Erhöhung der Parkgebühren an: So wird die sogenannte Parkometerabgabe (Parkscheingebühr) um 0,15 Euro pro halbe Stunde erhöht.

Pickerl & StVO-Novelle
Ab 2. Februar 2023 wird das §57a-Gutachten mit einem neuen Layout versehen und erhält zusätzlich einen QR-Code. Damit kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.
Ab 20. Mai 2023 muss zusätzlich eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Erstes Ziel: Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

Diebstahlrelevante Kfz-Bauteile für alle Werkstätten zugänglich
Im August wird SERMI online gehen. SERMI (Security related Repair and Maintenance Information) soll freien Werkstätten einen standardisierten Zugang zur Reparatur von diebstalrelevanten Bauteilen (Schlüssel, Schlösser, Wegfahrsperre) ermöglichen. Dies ist ein Meilenstein in der Aufrechterhaltung der freien Werkstattwahl, da Zugangs-Beschränkungen zur Fahrzeugelektronik die Arbeit von freien Werkstätten zusehends erschweren.

34. StVO-Novelle
Für die meisten wohl nur eine Randnotiz ohne Bedeutung, dennoch eine gravierende Änderung in der Gesetzgebung: Mit der 34. StVO-Novelle wird die Fahrzeugbeschlagnahme und die Versteigerung bei extremer Raserei kommen. Zumindest wenn es nach der Verkehrsministerin geht. Schließlich wirft diese Novelle viele Fragen auf, sowohl verfassungsrechtliche als auch zum Umgang mit Umgehungen, und dürfte noch etwas auf sich warten lassen. Was mit Umgehungen gemeint ist: Beschlagnahmt kann ein Wagen nach dem Entwurf nur, wenn er auch im Eigentum des Beschuldigten ist. Nicht aber, wenn es sich um ein Mitfahrzeug oder schlicht ein ausgeborgtes Auto handelt.

Hier kommen Sie zum ersten Teil der Neuerungen in 2023!

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