Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht mit massiven steuerlichenÄnderungen aufgewartet wird. Die Flut an Änderungen ist nur schwer zu überblicken und abzusehen.
Für das Abgabenrechtsänderungsgesetz 2014 hat die Begutachtungsphase vor Kurzem geendet. Nun bleibt abzuwarten, ob und was genau beschlossen wird. Einige bereits beschlossene bzw. geplante Änderungen oder Neuerungen ab 2014 kurz zusammenfasst:
Gewinnfreibetrag
Auf Selbstständige, die gut verdienen, könnten heuer spürbare Steuererhöhungen zukommen. Die seit dem Jahr 2010 geltende und immer wieder geänderte Steuerentlastungsmaßnahme des Gewinnfreibetrages sah vor, 13 %des jährlichen Gewinnes bis zu 30.000, also 3.900 Euro, automatisch und ohne Investitionserfordernis steuerfrei zu belassen. Für darüber hinausgehende Gewinne konnte ein sogenannter investitionsbegünstigter Gewinnfreibetrag (ab dem Jahr 2013 maximal 45.350 Euro) geltend gemacht werden. Dafür mussten begünstigte Wirtschaftsgüter -oder auch bestimmte Wertpapiere - angeschafft und eine Mindestbehaltedauer von vier Jahren eingehalten werden.
Diese Steuerbegünstigung soll nun weiter deutlich eingeschränkt werden. Im Regierungsprogramm versteckt sich dieses Vorhaben hinter dem bisher kaum beachteten Passus, dass der "investitionsbedingte Gewinnfreibetrag auf Realinvestitionen, die wachstums-und beschäftigungsfördernd wirken, eingeschränkt" werden soll. Damit wäre der Kauf von Wertpapieren nicht mehr als steuermindernde Investition anerkannt.
Der neue Pendlerrechner
Die Prüfung, ob überhaupt und wenn ja, welches Pendlerpauschale zusteht, kann jeden, der sich damit schon einmal auseinandergesetzt hat, manchmal regelrecht zur Verzweiflung bringen. Nicht nur die zahlreichen Änderungen, - seit 1.1.2014 gilt die neue Pendlerverordnung - sondern auch die Details sind sehr komplex.
Kernpunkt der neuen Verordnung ist der neue "Pendlerrechner", der voraussichtlich ab Februar auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung stehen wird. Sobald dieser online ist, muss die Zumutbarkeit der Verwendung von Massenbeförderungsmitteln damit berechnet werden.
Das Ergebnis ist bindend, außer der Steuerpflichtige kann beweisen, dass es nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Es bleibt zu hoffen, dass damit endlich die Handhabung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros vereinfacht und die Rechtssicherheit erhöht wird.
NoVA, motorbezogene Versicherungssteuer und Sachbezug bei Dienstwägen
Auch hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Pkws gibt es zahlreiche geplante Änderungen:
Erhöhung der NoVA: Eine radikale Vereinfachung in der Berechnung soll die Normverbrauchsabgabe erfahren. So wird die beim Kauf oder Import fällige Summe nur noch anhand des Kohlendioxidausstoßes berechnet, die bisherige Formel über den Normverbrauch fällt weg. Auch wird damit die Unterscheidung zwischen Diesel- und Benzinmodellen aufgehoben. Außerdem fällt § 6a des Normverbrauchsabgabengesetzes weg, das heißt Bonus-und Malusregelung entfallen offenbar ersatzlos. (Hinweis: Infos zur NoVA auch im "aktuellen Thema" auf Seite 12)
Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer durch ein Stufensystem, das Pkw mit höherer Motorleistung stärker belastet.
Firmenauto: Erhöhung des maximalen Sachbezugs bei Privatnutzung eines Firmenautos von 600 auf 720 Euro.
Elektronische Rechnungen an den Bund
Seit 1.1.2014 können Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an den Bund nur mehr in strukturierter elektronischer Form gestellt werden. Papierrechnungen oder solche im pdf-Format werden nicht mehr akzeptiert.
Zu den Bundesdienststellen zählen alle Bundesministerien und deren nachgeordnete Dienststellen, das Parlament, die Präsidentschaftskanzlei, der Verwaltungsgerichtshof, der Verfassungsgerichtshof, die Volksanwaltschaft und der Rechnungshof. Eine komplette Liste steht unter www.bbg.gv.at zur Verfügung.
DieÜbermittlung der Rechnung kann entweder über das Unternehmensserviceportal des Bundes (www.usp.gv.at) oder die Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL) - Transport-Infrastruktur erfolgen.
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