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Mit einem Maximum an fragwürdiger Kreativität sind am 1. Juli viele neue Fahrverbote in Kraft getreten. Betroffen sind davon aber neben Lkws auch leichte Nutzfahrzeuge und Pickups.

Schon seit Jahren wird intensiv daran gearbeitet, dass alte Lkw-Modelle Stück für Stück aus dem Verkehr gezogen werden. Gern als Stinker bezeichnet, die uns die Luft zum Atmen nehmen, ist es einmal mehr eine äußerst politische und damit auch recht unlogische Vorgangsweise, mit der die Besitzer alter Lkws konfrontiert werden. Anstatt einheitliche Regelungen in der ganzen EU zu forcieren oder zumindest für ganz Österreich gültige Rahmenbedingungen zu schaffen, kam es einmal mehr zum Alleingang einzelner Regionen. Wenig überraschend hat dies anfänglich zu völliger Ignoranz und in weiterer Folge zu völliger Verwirrung geführt.

Nicht neu

Im Prinzip gibt es in Wien bereits seit dem Jahr 2008 ein Durchfahrtsverbot für alle Lkws, die vor dem 1. Jänner 1992 (Euro 0) zum Verkehr zugelassen wurden. Interessiert hat dies bisher weder die Besitzer solcher Fahrzeuge noch die Behörden, die auch bei Schwerpunktkontrollen in der Regel nicht wussten, wie und vor allem wen sie strafen sollten. Seit dem 1. Juli 2014 sind auch alle Euro-1-Lkws von diesem Fahrverbot betroffen und ab dem 1. Jänner 2016 ist auch mit Euro-2-Lkws der Fahrbetrieb einzustellen. Die neueren Verbote betreffen dabei nicht nur Wien, sondern auch mehr als 60 Gemeinden im Wiener Umland, die der Ordnung halber Ort für Ort in einer Aussendung der WKO angeführt werden. An dieser Stelle muss die Frage erlaubt sein, warum es nicht einmal gelungen ist, ganze Bezirke von dieser Regelung zu überzeugen.

Sonderregelungen

Wie bei jederösterreichischen Regelung ist die Liste der potenziellen Ausnahmen lang und voll von jeder Menge Interpretationsspielraum. So haben Unternehmer mit insgesamt weniger als vier Lkws gute Chancen, auch künftig mit Euro-0- bzw. Euro-1-Fahrzeugen legal unterwegs zu sein (nur im Werksverkehr mit Lkws bis 12 Tonnen Gesamtgewicht). Gleiches gilt für teure Spezialfahrzeuge, Schausteller und diverse andere Sondergruppen. Glücklich, wer hier seine spezielle Regelung findet, auch wenn ein Spießrutenlauf durch diverse Behörden in jedem Fall unausweichlich scheint.

Vielleicht wird mit dieser Regelung auch der Boom zur Tagesabmeldung begründet. Schnell alle modernen Lkws abgemeldet und schon gibt es eine Zulassung für die drei alten Reserve-Trucks. Am nächsten Tag werden die neuen Lkws dann wieder angemeldet und schon ist wieder alles wie vorher, nur dass der Staat eine Menge Geld durch unerwartete Anmeldungen kassieren durfte. Dies nur als ein Beispiel für die unzähligen Schlupflöcher, die dabei helfen sollen, die neue Situation ohne wirtschaftlichen Ruin der Unternehmer in den Griff zu bekommen.

Praxisuntauglich

Wer jetzt auf die Idee kommt zu meinen, wir fördern mit solchen Anleitungen den Feinstaubausstoß in den aktuell von den Fahrverboten betroffenen Gebieten - darunter auch das dem täglichen Treibstoffregen ausgesetzte Schwechat -muss sich überlegen, wie viel Sinn diese Fahrverbote in der Praxis machen. Kein Unternehmer, dessen Fahrzeuge ständig im Einsatz sind, wird einen Lkw knapp 20 Jahre wirtschaftlich einsetzen. Entspräche dies doch einer Laufleistung zwischen zwei und drei Millionen Kilometer. Im Prinzip entsprechen die Benutzungsverbote nach IG-L somit einer Zwangsenteignung. Damit werden die Gebrauchtwagenwerte auf den Schrottwert gedrückt, ein betriebs-und volkswirtschaftlicher Schaden, den jeder Lkw-Besitzer zu tragen hat.

Auch Private betroffen

Noch viel schlimmer, weil frei von Lösungsvorschlägen, ist die Situation für Privatpersonen. Da die neuen Fahrverbote für Lkws aller Gewichtsklassen gelten, ist der Alltags-Pickup vom Fahrverbot genauso ausnahmslos betroffen wie der Golf, der ursprünglich mal als Lkw zugelassen wurde. Jene Pickup-Eigner, die einen alten Doppelkabiner besitzen, stehen aktuell Schlange bei den Typisierungsstellen, um aus dem Lkw einen Pkw zu machen. Das kostet zwar, bringt der Umwelt schlussendlich aber keinerlei Vorteile. Wer den gleichen Pickup mit nur zwei Türen besitzt, kann diesen hingegen nur zum Wohnmobil umbauen lassen, verkaufen oder verschrotten. Was zusätzlich bleibt, ist einfach abzuwarten, bis nach 30 Jahren der Oldtimer-Status erreicht ist und das eigene Fahrzeug auch als erhaltungswürdig eingestuft wird. Dann darf natürlich wieder nach Herzenslust gefahren werden, auch ganz privat.

Mitunter existenzbedrohend

Zusammenfassend betrachtet lösen die neuen Fahrverbote die Feinstaubproblematik in keiner Art und Weise, zumal der Lkw-Verkehr schon bisher nur einen sehr geringen Anteil an der zweifelsfrei unerfreulichen Belastung hatte. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden jetzt einige Unternehmer ihrer Existenz beraubt, nur damit irgendwer kurzzeitig ein grünes Fähnchen schwingen kann.

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