Kompliziertes Regelwirrwarr
Verlader, Transporteure und Lenker müssen bei der Ladungssicherung unzählige unterschiedliche Rechtsvorgaben beachten. Das Normungsgremium EUMOS plädiert für eine international einheitliche Regelung.
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Ladungssicherung nicht klar geregelt
Dabei ist EUMOS ergänzend zur etablierten europäischen CENund internationalen ISO-Normung tätig, wie Wolfgang Neumann, Präsident von EUMOS, erklärte. Dabei forderte er, dass für Verlader, Transporteure und Lenker bei allen europäischen und internationalen Beförderungen die gleichen Anforderungen bezüglich derLadungssicherung gelten müssten. Doch das ist derzeit nicht der Fall. So gilt die kontroverse Europäische Sicherungskräfte Norm 12195-1 in 33 CEN-Staaten (z. B. EU-28, Türkei, Ausnahme ist Deutschland), jedoch bei Gefahrguttransporten einheitlich in etwa 50 ADR-Staaten. Beim CTU Code (Cargo Transport Unit) im Landverkehr und auf See (bei intermodalen Sendungen) kommen in mehr als 150 Ländern davon abweichende Technikvorgaben verpflichtend oder als Empfehlung zur Anwendung.
Hohe Verantwortung
Ein hohes Sicherheitsbewusstsein am Ausgangspunkt der Transportkette -sprich beim Verladen der Güter - verringert die Gefahr von Unannehmlichkeiten aufgrund verwaltungsstrafrechtlicher, strafgerichtlicher oder zivilrechtlicher Belange. Und auch hier wütet der Paragraphendschungel: Neben Verkehrsrechtsgesetzen müssen etwa zehn Normen und 20 Richtlinien für technische Standards von den Unternehmen befolgt werden. Der Anordnungsbefugte (Verlader), der Zulassungsbesitzer (Transporteur) und der Lenker sind nebeneinander für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich. Alle Beteiligten müssten daher "über die rechtlichen und physikalischen Grundlagen Bescheid wissen", so Herbert Wiedermann, Obmann des WKÖ-Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs. Die C95-Berufskraftfahrer-Weiterbildung leiste dafür einen ersten wichtigen Beitrag. (PSP)