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Corona-Krise: Leasing-Verträge nicht voreilig verlängern!

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In Krisenzeiten könnte man der Versuchung erliegen, Leasing- oder Finanzierungsverträge zu verlängern und die Autos ein Jahr länger zu fahren. Der Schuss kann wirtschaftlich aber nach hinten losgehen!

Zu Zeiten der Corona-Krise stellen sich viele Fuhrparkbetreiber – egal ob Großfuhrpark oder Kleinunternehmen – immer öfter die Frage, was denn die beste und kostengünstigste Vorgehensweise im Hinblick auf die Bestandsfahrzeuge sei. Zunächst scheint logisch, dass man Autos, bei denen in den kommenden Monaten etwa der Leasingvertrag abläuft, einfach um ein Jahr verlängert. Sprich die Leasingdauer von zum Beispiel vier auf fünf Jahre anhebt. Das kann zwar eine Möglichkeit sein, ob es aber auch die ökonomischste ist, gilt es zu klären.

Denn bereits vor der Krise gab es immer wieder Angebote – auch wir selbst haben ein solches bekommen – bei dem der Wechsel auf ein neues Fahrzeug mit niedrigeren Leasingraten einhergeht. Und dann gibt es freilich nur wenige Gründe, den Gebrauchten zu behalten und nicht auf ein neues Modell zu wechseln. Schließlich sind im Regelfall vor allem Verschleißkosten bei einem Neuwagen entsprechend geringer als bei einem vier Jahre alten Gebrauchten mit 100.000 Kilometern oder mehr. Dass sich der Mitarbeiter über einen neuen Firmenwagen ebenfalls freut und seine Motivation dadurch steigt, ist ebenso nicht zu unterschätzen als wenn er in Zeiten durch Kurzarbeit verursachter Gehaltseinbußen auch sein Auto weiter fahren muss als ursprünglich geplant.

Hohe Rabatte zu erwarten

Zudem ist davon auszugehen, dass die Auto-Importeure und -Händler nach der Wiedereröffnung der Schauräume – kleine Händler bis 400 m2 können ja ab sofort öffnen, größere nach derzeitigem Stand im Mai – preisliche Zuckerl feilbieten werden. Schließlich wäre es nicht überraschend, wenn sich vor allem die Privatkunden in Krisenzeiten in Zurückhaltung üben, wenn es um die Anschaffung eines Neuwagens geht. Kehrseite: Hohe Rabatte wirken sich mitunter auch auf die Restwerte gebrauchter Fahrzeuge aus, mehr dazu in der Analyse von Eurotax

Bevor Sie also das verlockend niedrige Neuwagenangebot unterschreiben, sollten sie unbedingt prüfen, ob der auszuscheidende Gebrauchtwagen auch wirklich das bringt, was ursprünglich angenommen oder kalkuliert wurde. Zumindest dann, wenn sie einen Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag haben, bei dem Sie dieses Restwertrisiko tragen oder die Fahrzeuge gekauft haben. Und dann – das gilt nicht nur in Krisenzeiten – macht es auch Sinn, sich auch über das Remarketing Gedanken zu machen. Das Angebot, das Sie von Ihrem Leasinganbieter oder Händler zur Rücknahme bekommen, muss nicht unbedingt das günstigste sein. Ein Vergleich lohnt sich und kann größere Unterschiede ans Licht bringen, als Sie vielleicht glauben.

Nichts überstürzen

Geht’s nach „Auto-Papst“ Ferdinand Dudenhöffer, so soll man jedenfalls nicht vorschnell handeln, bevor man eine Entscheidung trifft. Dudenhöffer erklärte in der AutoBild, dass die Rabattschlacht härter werden könnte als nach der Finanzkrise 2008. Wenn Sie Ihren bestehenden Leasingvertrag verlängern, dann vielleicht nicht gleich um ein Jahr, sondern zunächst eher ein paar Monate.

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