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NoVA: Nutzfahrzeuge teils deutlich teurer!

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Die kommende Steuerreform wird den Nutzfahrzeugmarkt grundlegend ändern. Denn ab 1. Juli 2021 sind auch alle leichten Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor NoVA-pflichtig. Auch wenn die Berechnungsformel etwas humaner ist als jene für Pkw: Die Preissteigerungen sind teils drastisch. Und das ist erst der Anfang ...

Manche nennen es eine versteckte Steuerreform, andere lediglich das Schließen eines Schlupflochs. Wieder andere sehen darin den Kahlschlag einer gesamten Branche, doch egal, wie man es nennt, eines steht definitiv fest: Die kommende Ökologisierung der Fahrzeugbesteuerung macht nicht nur alle neuen Pkw teurer (und nicht nur "die großen Stinker", wie vom Vizekanzler verlautbart), sondern erstmalig auch sämtliche Nutzfahrzeuge der Kategorie N1 bis 3,5 Tonnen höchst zulässigem Gesamtgewicht. Die türkisgrüne Regierung hat nämlich nicht einfach nur die Normverbrauchsabgabe über all die Pritschen- und Kastenwagen gestülpt. Sie hat auch die Berechnungsformel massiv verschärft, wobei sich die Eckdaten bis 2024 sukzessive verändern. Doch der Reihe nach.

Bei Personenkraftwagen wird zuerst der bisherige Freibetrag von 115 Gramm CO2 je Kilometer weiter abgesenkt. 2021 um drei Gramm, von 2022 bis 2024 dann schon jeweils um fünf Gramm auf gerade einmal 97 Gramm. Der nächste Schritt ist die stufenweise Senkung des Malusbetrags bis ebenfalls 2024. Dieser klettert in diesem Zeitraum von 50 auf 80 Euro. Ab 2021 wird er schon ab einem CO2-Ausstoß von 200 Gramm fällig, ab 2024 bereits bei 155 Gramm.

Zusätzlich zu der Anpassung der Berechnungsformel passt man auch die letzte schützende Hand für besonders verbrauchsintensive Fahrzeuge an, nämlich die Deckelung der NoVA. Diese liegt derzeit bei 32 Prozent, was laut dem Gesetzesentwurf ab Mitte 2021 Geschichte sein wird. Geplant ist eine Anhebung auf 50 Prozent, wobei alle zwölf Monate dann zehn Prozentpunkte dazukommen. Bis 2024 liegt die neue NoVA-Obergrenze somit bei schlanken 80 Prozent. Man muss kein Einstein sein, um schnell draufzukommen, dass all das dramatische Auswirkungen haben wird auf Nutzfahrzeuge, die aufgrund ihres Gewichts- und des zwangsläufig hohen Luftwiderstands nun einmal keine großen Verbrauchswunder sein können. Daher hat man sich für die Berechnung der N1-Normverbrauchsabgabe zumindest auf einen kleinen Kompromiss einigen können: So liegt der Freibetrag bei 165 Gramm CO2 und der Malusgrenzwert bei 253 Gramm. Der Aufschlag jedes weiteren Gramms pro Kilometer bleibt hingegen bei 50 Euro.

Aufschläge in fünfstelliger Höhe

All das hat - ohne zu übertreiben - dramatische Auswirkungen auf sämtliche Fahrzeugpreise. Es gibt praktisch kein herkömmlich angetriebenes leichtes Nutzfahrzeug mehr - abgesehen von den ganz kleinen Klassen - das nicht mehr kosten wird. Nur ein paar Beispiele, wie teuer gebräuchliche Varianten demnächst sein werden. Ein schlicht bestückter VW T6 mit dem Basismotor mit 90 PS, preislich derzeit bei 24.900 Euro netto angesiedelt, kommt auf einen CO2-Ausstoß von 185 Gramm. Das ergibt eine N1-NoVA von 996 Euro. Ein Nissan Navara - einer der beliebtesten Pick-ups weltweit, beginnt bei 27.390 Euro. Der Standardmotor leistet 163 PS und emittiert 184 Gramm CO2. Das ergibt vier Prozent NoVA, sprich 1.095 Euro.

Ganz anders bei den größeren Brummern. Ein Mercedes Sprinter der "Vollfett-Variante" mit 190 PS, Automatik, extralangem Radstand, Hochdach und Heckantrieb kommt auf 48.959 Euro netto. Sein Verbrauch von 12,5 Litern ergibt 327 Gramm CO2 je Kilometer. Das ergibt 32 Prozent NoVA, also 15.667 Euro, zu denen noch 3.700 Euro obendrauf dazukommen, weil der Malusgrenzwert um 74 Gramm überschritten wurde. Ergibt alles in allem eine Abgabenhöhe von schlanken 19.367 Euro. Hier also von dem Schließen eines Schlupflochs zu sprechen, so wie es Verkehrsministerin Leonore Gewessler jüngst gemacht hat, ist mehr als gewagt. Schließlich ist diese Gruppe N1 so weitläufig ausgelegt, dass sie als Möglichkeit genutzt wurde, um zum Beispiel PS-starke Pick-ups als Leicht-Lkw unters Volk zu mischen. Das wird sich jetzt zwar schlagartig aufhören, allerdings zu Lasten der gesamten Nutzfahrzeugbranche. Immerhin geht es um ein Volumen von 44.000 Fahrzeugen pro Jahr. Das sind grob gerechnet schnell einmal 150 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen. Für Rudi Lins, Obmann der Fachgruppe Fahrzeughandel in der Wirtschaftskammer Vorarlberg, ein untragbarer Zustand: "Erstmalig wird die NoVA auch für leichte Nutzfahrzeuge fällig; dabei handelt es sich vorrangig um Kastenwagen und Pritschenfahrzeuge - also wichtige Betriebsmittel für die heimischen Betriebe; das trifft Kleintransporteure, Gewerbetreibende, Handwerker, Zustell- und Handelsbetriebe besonders hart. Wir stecken inmitten einer großen Gesundheits- und Wirtschaftskrise; gerade jetzt die ohnehin belasteten Klein- und Mittelbetriebe weiter zu strapazieren, ist das völlig falsche Signal!"

Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes

Auch für Klaus Edelsbrunner, seines Zeichens Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der Wirtschaftskammer Österreich, ist diese geplante Umstrukturierung der Normverbrauchsabgabe "aus fachlicher Sicht in mehrfacher Hinsicht kontraproduktiv. Durch die Verteuerung sind Unternehmerinnen und Unternehmer ebenso betroffen wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Auto dienstlich benötigen, sowie Pendlerinnen und Pendler und Familien." Neben den enormen zusätzlichen Belastungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sieht Edelsbrunner auch ökologische Gewitterwolken aufziehen. Schließlich führt die NoVA-Neuberechnung dazu, dass ältere Autos weiter gefahren, anstatt sie gegen neue Fahrzeuge mit umweltschonenderen Technologien zu ersetzen. "Dadurch bleibt wichtiges CO2-Einsparungspotenzial ungenützt." Trotz alledem sind wir ja immer noch in Österreich und da taucht natürlich die Frage auf, ob und welche Ausnahmen es denn so gibt? Leider nur mehr sehr wenige. NoVA-befreit sind lediglich jene Modelle, die einen CO2-Ausstoß von null Gramm haben. Damit sind also nicht nur Elektrovarianten gemeint, von denen es nur sehr wenige gibt, sondern auch jene mit Wasserstoff-Brennstoffzelle,von denen es momentan überhaupt keine gibt.

Ein Punkt, der für Franz Weinberger, Sprecher der österreichischen Nutzfahrzeugimporteure, nicht tragbar ist: "Grundsätzlich müssen auch im Nutzfahrzeugbereich strenge CO2-Ziele erreicht werden und die Hersteller setzen alles daran, immer sparsamere und emissionsärmere Fahrzeuge auf die Straße zu bringen. Dennoch ist die Situation bei den Nutzfahrzeugen speziell, da Kunden nicht einfach auf kleinere, elektrifizierte und steuerbevorzugte Fahrzeuge umsteigen können, um ihre Bedürfnisse zu decken. Es kommt also zu einer massiven Mehrbelastung,ohne die Möglichkeit, auf Alternativen zuzugreifen." Unklar war zu Redaktionsschluss übrigens auch noch, wie die NoVA für Fahrzeuge mit Um-und Aufbauten berechnet wird, die Beratungen laufen derzeit.

Umfrage spricht klare Sprache

Doch wie reagiert die Branche auf diese Maßnahmen? Henning Heise, Obmann des Fuhrparkverband Austria, hat eine Umfrage ins Leben gerufen, einen ersten Zwischenstand gibt es bereits. "Eine Erhöhung von Abgaben kommt immer unpassend, diesmal aber ganz besonders, meinen mehr als 90 Prozent der Befragten", so Heise, wobei sich die knapp 200 befragten Fuhrparkbetreiber, die in Summe mehr als 40.000 Fahrzeuge (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) betreiben, in vielen Punkten sehr einig sind.

  • Über 99 Prozent der Befragten planen, die bestehenden Fahrzeuge in der Flotte aufgrund der NoVA-Erhöhung länger zu nutzen.
  • 89 Prozent der Flottenbetreiber halten die NoVa-Erhöhung für kein taugliches Steuerungsinstrument, ganz einfach deswegen, weil sich die Nutzung dadurch ja nicht ändert.
  • Mehr als 75 Prozent der Befragten gaben daher auch an, dass aufgrund der von der Regierung gesetzten Maßnahmen auch nicht mit einer Reduktion des CO2-Ausstoßes zu rechnen ist.
  • 70 Prozent sind sogar der Meinung, dass unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes es sogar schlauer wäre, die Mineralölsteuer zu erhöhen.
  • Für 60 Prozent der Befragten ist hingegen jetzt schon klar, dass sie die Mehrkosten an ihre Kunden weiter verrechnen werden müssen. Und mehr als die Hälfte ist der (durchaus nachvollziehbaren) Ansicht, dass aufgrund der Abgabenerhöhung nicht automatisch mehr verbrauchsärmere Fahrzeuge angeschafft werden.

"2021 wird es zu sehr vielen Firmenpleiten kommen", stellt Heise abschließend fest. "Die NoVA-Änderung wird dies noch beschleunigen!" Der Fuhrparkverband Austria veranstaltet übrigens am 26.01. von 16 bis 18 Uhr ein kostenloses Webinar zum Thema: "Ist die neue NoVA auf leichte Nutzfahrzeuge noch zu verhindern?" Alle Infos dazu finden Sie auf der Website www.fuhrparkverband.at.

Letzte Chance, die NoVA zu sparen

Als einziges kleines Trostpflaster bleibt somit nur mehr eine kurze Übergangsfrist bis 1. Juli 2021, bis dahin sind die Fahrzeuge wie bisher bei Erstzulassung noch von der NoVA befreit. Die Importeure gehen davon aus, dass die Nachfrage entsprechend steigen wird, Lieferengpässe sind nicht ausgeschlossen. Letzte Chance: Wer einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag hat, der vor 1. Juni abgeschlossen wurde, kann sein N1-Vehikel noch nach dem alten Regelwerk zulassen, sofern die Auslieferung an den Kunden bis spätestens 31. Oktober 2021 erfolgt.

Um so viel teurer werden Nfz*:

  • Fiat Ducato Fahrgestell L4 35 Maxi DK Kipper 2.3 Multij. 180 NoVA 2020€ 0,00 NoVA 2021 € 14.553,70 NoVA 2024 €21.281,80
  • MAN TGE 3.180 4x4 AQ NoVA 2020€ 0,00 NoVA 2021 € 13.473,00 NoVA 2024 €24.255,00
  • Mercedes-Benz Sprinter Kasten 314 CDI Hochdach, lang NoVA 2020€ 0,00 NoVA 2021 € 11.200,00 NoVA 2024 € 17.026,00
  • VW Crafter DoKa-Pritsche NoVA 2020€ 0,00 NoVA 2021 € 11.420,80 NoVA 2024 € 17.348,20


So berechnet sich die NoVA für leichte Nutzfahrzeuge ab Mitte 2021:
CO2-Emissionswert in Gramm je Kilometer minus 165 dividiert durch 5 =NoVA in Prozent, aufbzw. abgerundet. Plus 50 Euro je Gramm CO2über 253 g/km. Deckelung bei 50 Prozent.

Das erhöht sich bis 2024 auf: CO2-Emissionswert in Gramm je Kilometer minus 150 dividiert durch 5 =NoVA in Prozent (Rundung auf ganze Zahlen). Plus 80 Euro je Gramm CO2 über 208 g/km). Deckelung bei 80 Prozent.

*Alle Angaben auf der Doppelseite Stand Redaktionsschluss 11. Jänner 2021.

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