Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Die Regelungen für das Beladen von E-Autos werden klarer. Ein Gesetzesentwurf ging dafür nun in die Begutachtung.
Die wichtigste Botschaft des Entwurfs: Eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung soll dafür sorgen, dass das steuerfreie Aufladen emissionsfreier arbeitgebereigener Fahrzeuge sichergestellt wird. Bislang war die Regelung nicht eindeutig und ließ Interpretationsspielraum, ob für Wallboxen, die vom Arbeitgeber daheim beim Arbeitnehmer installiert werden, Sachbezug fällig ist oder nicht.
Nun aber soll ab 1. Jänner 2023 „neben dem nach der bisherigen Verwaltungspraxis bereits begünstigten unentgeltlichen Aufladen arbeitgebereigener emissionsfreier Fahrzeuge beim Arbeitgeber – sowohl für einen Kostenersatz des Arbeitgebers für Ladestrom als auch für die (teilweise) Kostentragung bzw. Zurverfügungstellung einer Ladestation beim Arbeitnehmer kein Sachbezug anzusetzen.“
Durch diese Maßnahme soll ein Entlastungsvolumen von rund fünf Millionen Euro allein 2023 erreicht werden, das bis 2026 auf mehr als 10 Millionen Euro jährlich anwachsen kann.
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