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ENIN-Förderung: E-Nutzfahrzeuge fast zum Verbrennerpreis

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Um den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge attraktiver zu gestalten, gibt es nun ein massives Förderungspaket namens ENIN. Damit werden diese Modelle fast so preiswert wie Diesel-Modelle. Allerdings gibt es ein paar Auflagen, die zu erfüllen sind.

Man kann es als Ausgleich dafür sehen, dass Firmen nicht mehr in den Genuss einer Kaufförderung für Elektro-Pkw kommen. Oder dafür, dass es der Politik nicht schnell genug geht, alternativ angetriebene Nutzfahrzeuge auf die Straße zu bringen. 

Große Ziele
Während 2020 E-Autos bei den Neuzulassungen bereits 6,4 Prozent ausmachten, lag dieser Wert bei den leichten Nutzfahrzeugen bei bescheidenen 0,65 Prozent. Holt man hier nicht auf, werden die CO2-Ziele der EU bis 2030 nicht zu halten sein. Also wurde das Förderprogramm ENIN – "Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastrukturen" – geschaffen. Das Ziel: bis 2026 zumindest 2.767 E-Nutzis auf die Straße zu bringen. Was es zu wissen gibt, beantworten wir hier!

Was wird gefördert?
Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 sowie die Errichtung der dafür erforderlichen Lade- beziehungsweise Betankungsinfrastruktur.

Wie viel wird gefördert?
80 Prozent der Investitionsmehrkosten. Heißt: Vom Differenzbetrag, den ein E-Modell im Vergleich zu einem fossil betriebenen Pendant mehr kostet, werden 80 Prozentübernommen. Bei der Klasse N1 gilt der Prozentwert des Netto-Kaufpreises nach rechtsgültigem Kaufvertrag. Bei N2, N3, Sattelzug-und Sonderfahrzeugen kommt die Differenz zwischen Netto-Kaufpreis und durchschnittlichem Netto-Kaufpreis eines konventionellen Referenzfahrzeuges der Klasse Euro VI zur Anwendung.

Welche Auflagen gibt es bei der Fahrzeugwahl?
Batterieelektrische Fahrzeuge und jene mit H-Brennstoffzelle werden gefördert. Für den Schwerverkehr interessant: Auch Oberleitungsnutzfahrzeuge werden gefördert, wobei diese nur batterieelektrisch unterwegs sein dürfen. Nicht gefördert werden fossil betriebene Fahrzeuge Darunter fallen auch Hybride und Plug-in-Hybride – und auch E-Modelle mit Range Extender. Weiters gilt ENIN nur für Neufahrzeuge und Tageszulassungen wie Vorführ-,Service-,Funktionsfahrzeuge, deren Erstzulassung beim Händler vor maximal zwölf Monaten erfolgt ist. Zudem gilt eine Betriebs- und Behaltepflicht von mindestens fünf Jahren ab Inbetriebnahme.

Wer wird aller gefördert?
Das entscheidet eine Jury. Die Ausschreibungen finden in Form eines wettbewerblichen Verfahrens statt. Aus allen zeitgerecht eingereichten Projekten erstellt die Jury ein Ranking der Förderanträge. Je nach Höhe der Fördersumme werden die besten Projekte gefördert. Gibt es mehr Projekte als Fördermittel zur Verfügung stehen, können einzelne abgelehnt werden.

Wie groß muss das zu fördernde Projekt sein?
So wie es jetzt aussieht, werden mindestens drei N1-Nutzfahrzeuge gefördert. Bei N2 und N3 gibt es keine Mindestanzahl.

Funktioniert ENIN bei Leasing?
Ja, sofern sich das Fahrzeug im wirtschaftlichen Eigentum des Leasingnehmers befindet. Bei Mietkauf muss das Auto vor dem Ende der Betriebs- und Behaltepflicht in das Eigentum des Projektwerbers übergehen.

Was wird bei der Infrastruktur gefördert?
Entweder 40 Prozent der Netto-Anschaffungskosten für Lade- und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur oder 60 Prozent der Netto-Anschaffungskosten bei Terminalverkehr.

Werden nur die Infrastruktur-Gerätschaften gefördert?
Nein. Ebenso gilt ENIN für Planungskosten des Gesamtkonzeptes (Drittleisterkosten), die Planung und Errichtung inklusive der erforderlichen Baumaßnahmen im unmittelbaren Umfeld und elektrisch betriebene Nebenaggregate, Aufbauten beziehungsweise verbundene Geräte (maximal eine Einheit pro angeschafftem emissionsfreien Nutzfahrzeug).

Kann ich zusätzliche Förderungen nutzen?
Schlicht gesagt: Nein!

Wann geht es los?
Jeweils 2023,2024 und 2025 soll es zwei bis drei Ausschreibungen geben. Insgesamt sind 365 Millionen Euro Förderung vorgesehen. Der derzeitige Stand ist, dass in der ersten Ausschreibung – die eigentlich noch für Dezember 2022 geplant war und nun für Q1 2023 erwartet wird – circa 35 Millionen Euro für N1-Fahrzeuge zur Verfügung stehen werden, in der zweiten voraussichtlich circa 50 Millionen für N2 und N3. Alle geförderten Projekte müssen außerdem bis 31.12.2025 abgeschlossen sein.
 

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