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Dank Gehaltsumwandlung zum E-Firmenwagen

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Mit einem alternativen Finanzierungsmodell können auch Mitarbeiter ohne Dienstwagenberechtigung künftig über ein Vibe Autoabo ein Elektrofahrzeug fahren – mit finanziellen Vorteilen für Arbeitnehmer und -geber.

Dass bei E-Autos als Dienstwagen in Österreich auch bei privater Nutzung kein Sachbezug abgezogen und der so entstehende geldwerte Vorteil nicht als steuerpflichtiges Einkommen angesehen wird, ist hinlänglich bekannt. Das E-Auto-Abo von vibe richtet sich indes aber nicht ausschließlich an Dienstwagenberechtigte. Stattdessen kann es als arbeitgebereigenes E-Fahrzeug zur privaten Nutzung ein attraktiver und zeitgemäßer Anreiz zur Mitarbeiterbindung und -motivation sein. Und so funktioniert's:

Um das E-Auto-Abo als Mitarbeiter-Bonus, Dienstwagen- oder Flottenlösung zu nutzen, gibt es das Modell der Gehaltsumwandlung. Hierbei wird ein Teil des Bruttogehalts einbehalten, um einen Sachwert zu finanzieren. Da der Abzug beim Bruttolohn vorgenommen wird, ist dieser nicht zu versteuern und spielt auch bei den Lohnnebenkosten keine Rolle mehr. Der reduzierte Bruttolohn sorgt in Folge der Steuerprogression für verhältnismäßig mehr Netto bei den Arbeitnehmenden und hilft auch der Geschäftsführung beim Sparen.

Trotz dieses besonderen Status bietet das vibe-Abo die gleichen steuerlichen Vorzüge wie klassisches Dienstwagenleasing und Mitarbeiter sparen sich wiederum je nach Gehalt sowie gewähltem Fahrzeugmodell 30 bis 40 Prozent gegenüber den Kosten eines Abonnements als Privatperson. Darüber hinaus profitieren Mitarbeitende von den vielen weiteren Vorteilen eines E-Auto-Abos. Um nur Einen zu nennen: Es wird auch bei privater Nutzung kein Sachbezug angerechnet. In Zeiten des Arbeitnehmermarkts und Fachkräftemangels ein attraktiver Vorteil gegenüber der konventionell motorisierten Konkurrenz.

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