Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Vor wenigen Tagen wurde per Bundesgesetzblatt ein juristisches Schlupfloch geschlossen. Nun ist es nicht mehr möglich, mit einem im Ausland angemeldeten Fahrzeug die österreichischen Kfz-Steuern zu hinterziehen.
15.000 bis 20.000 Autos sind laut Schätzungen des Finanzministeriums mit ausländischen Kennzeichen unterwegs, um der vergleichsweise hohen Steuerbelastung in Österreich zu entgehen. Besonders beliebt sind deutsche „Taferl“ in Grenzregionen. Dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, war bisher schwierig: Zwar musste schon bislang ein Fahrzeughalter mit inländischem Firmen- oder Wohnsitz sein Auto binnen eines Monats in Österreich anmelden, doch reichte laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs eine einzige Fahrt über die Staatsgrenze aus, um diese Frist von neuem beginnen zu lassen.
Mit der 26. Novelle des Kraftfahrgesetzes wurden daher der Gesetzestext „repariert“. Die Verwendung ausländischer Kennzeichen ist „nur während eines Monats ab der erstmaligen Einbringung in das Bundesgebiet zulässig“, heißt es nunmehr eindeutig: „Eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet unterbricht diese Frist nicht.“
Vom Fahrzeughandel wird die rückwirkend zum 14. August 2002 erfolgte juristische Klarstellung begrüßt. Schließlich werden Autos, die widerrechtlich im Ausland angemeldet sind, zumeist auch dort erworben – ein Geschäftsentgang, der umso schmerzhafter ist, als es sich häufig um vergleichsweise teure Fahrzeuge handelt.
Letzte Meldungen
Mehr lesen >>Aktuelle Fahrzeugtests
Mehr lesen >>Kommende Veranstaltungen
© 2024 A&W Verlag GmbH All Rights Reserved Developed by itMedia