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Was bei „Kamerafahrten“ zu beachten ist

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Die Aufzeichnung von Fahrten mit „Dashcams“ – kleine auf dem Armaturenbrett oder Windschutzscheibe angebrachte Kameras – wird immer beliebter. Dabei sind jedoch einige Bestimmungen einzuhalten, wie der ÖAMTC warnt.

Werde eine Dashcam-Aufzeichnung ins Internet gestellt und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ohne dass Personen und Fahrzeugkennzeichen unkenntlich gemacht worden seien, „hat man ohne Zustimmung der Beteiligten eindeutig gegen deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstoßen", sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

 

Gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstoße man auch, wenn man ein (Fehl-)Verhalten anderer bei Polizei oder Behörde anzeigt und das mit Videomitschnitten oder Digitalfotos belegen will. Eine Privatperson müsse aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzrecht mit einer Strafe und zivilrechtlich geltend gemachten Unterlassungsansprüchen rechnen. „Wird man selbst beanstandet und kann anhand eines zufällig vom Straßenrand oder aus dem Auto aufgenommenen Videos einen vorgeworfenen Sachverhalt oder Tatbestand widerlegen, stellt die Übermittlung der Daten dann keine Datenschutzgesetzverletzung dar, wenn auf der übermittelten Passage keine personenbezogenen Daten unbeteiligter Personen erkennbar sind. Unklar ist, ob man aufgenommene Daten hergeben muss anhand derer man sich selbst belasten würde“ so Hoffer.

 

Möglich sei, dass jemand einfach nur die schöne Landschaft oder eine Fahrt mit Auto, Motorrad oder Fahrrad dokumentieren möchte. „Wenn ein Video rein für private Zwecke aufgenommen wird, verstößt es auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen erfasst werden“, so Hoffer. Zulässig sind Dashcams in Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande (nur für den privaten Gebrauch), Norwegen, Serbien und Spanien. In Belgien, Deutschland, Luxemburg, Portugal, Schweden und in der Schweiz sollte aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken auf die Verwendung verzichtet werden.

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