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Sachbezug: Jährliche Verschärfung

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Die Eckpunkte der Steuerreform stehen, sagt die Regierung. Der gelernteÖsterreicher weiß jedoch, weitere Änderungen werden noch nachgereicht.

Und dass die nicht unbedingt zum Vorteil der Steuerzahler ausfallen werden, ahnt der arbeitende Staatsbürger auch. So enthält der Begutachtungsentwurf zur Steuerreform für Dienstwagenfahrer eine weitere Verschärfung.

Weitere Verschärfung

Konkret geht es um die Erhöhung des Sachbezugswerts von 1,5 auf zwei Prozent für Fahrzeuge, die mehr als 120 g CO2 pro Kilometer emittieren. Die Hiobsbotschaft: Diese Grenze gilt lediglich für das Jahr 2016. Ab 2017 soll der Grenzwert jährlich um vier weitere Gramm fallen und im Jahr 2020 nur mehr 104 g/km betragen. Angesichts der Tatsache, dass die durchschnittliche Behaltedauer von Firmenwagen fünf Jahre betrifft, darf dieser Entwurf durchaus als Willkür bezeichnet werden, weil dadurch ein Auto, das 2016 noch als "ökologisch" gilt, vier Jahre später als Stinker degradiert wird. Überspitzt formuliert: WenigeGramm machen den Unterschied zwischen Himmel und Hölle aus.

E-Autos begünstigt

Begrüßenswert ist immerhin die Tatsache: Für Elektroautos wird kein Sachbezug fällig. Außerdem soll für die Stromer ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden können.

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