Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Tiefe Einblicke in die Psyche mancher Autofahrer gewährt der kuriose Streit um eigene Kfz-Kennzeichentafeln für Klosterneuburg, der nun eine Fortsetzung findet. Mittlerweile werden nicht nur Unterschriften für ein eigenes Kennzeichen (KG), sondern auch für eine Eingemeindung Klosterneuburgs in die Stadt Wien gesammelt.
Im Zuge einer „Verwaltungsreform“ wird unter anderem der Bezirk Wien Umgebung (WU) aufgelöst, wie Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll bereits vergangenes Jahr ankündigte. Nach der Neuordnung Niederösterreichs wird es statt bisher 21 nur noch 20 Bezirke geben. Die Gemeinden des Bezirks Wien-Umgebung sollen je nach Lage in Zukunft in die Bezirke Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Mödling, St. Pölten (Land) und Tulln integriert werden. Per 1. Jänner 2017 ist der Bezirk Wien-Umgebung damit Geschichte, auch die Kfz-Kennzeichen mit der Kennung WU gehören dann bei Neuanmeldungen der Vergangenheit an.
Statt eines „WU“-Kennzeichens sollen die Klosterneuburger Fahrzeuge künftig ein „TU“-Kennzeichen tragen, was vielen autofahrenden Bürgern der Nobelgemeinde gar nicht schmeckt. Lt. Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) gehe es hier um eine „Identitätsfrage“. Zuletzt sammelte die ÖVP auch Unterschriften für ein eigenes Kennzeichen (KG). Mehr als 5.000 Bürger der hier 26.000 lebenden Einwohner haben dafür bereits unterschrieben. Mittels einer Machbarkeitsstudie wird derzeit geprüft, Klosterneuburg zu einer Stadt im Statutarstadtrang mit eigenem Stadtrecht (wie etwa Sankt Pölten, Krems oder Wiener Neustadt) und eigener Nummerntafel umzuwandeln.
Damit würde das „Reförmchen“ aufgrund enormer Kosten ebenso zunichte gemacht, wie mit dem Vorschlag einer Bürgerliste, Klosterneuburg zum 24. Wiener Gemeindebezirk zu erheben. Sollte dies in die Realität umgesetzt werden, wären dafür eine Volksbefragung, Landtagsbeschlüsse in beiden Bundesländern und ein parlamentarischer Beschluss zur Änderung der Bundesländergrenzen notwendig.
Und die Kosten? Die spielen keine Rolle, wenn’s um die „Identitätsfrage“ oder die „Eingemeindung“ geht – Verwaltungsreform hin oder her.
Letzte Meldungen
Mehr lesen >>Aktuelle Fahrzeugtests
Mehr lesen >>Kommende Veranstaltungen
© 2024 A&W Verlag GmbH All Rights Reserved Developed by itMedia