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Erste entwarnung im VW-abgasskandal

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Nach umfangreichen tests an Fahrzeugen des VW-konzerns mit dem im Zuge des abgasskandals ins schiefe licht geratenen VW-Dieselmotor ea 189 gibt derÖamtC nun eine erste entwarnung. Das software-update der von der tu Wien überprüften Fahrzeuge mit Zweiliter-maschinen wirkt sich nicht auf Verbrauch und leistung aus, daher rät der ÖamtC in diesem Fall von Individualklagen gegen VW ab. ebenso wird es in europa keine entschädigungszahlungen nach us-Vorbild geben.

DerÖAMTC hat die Tests in Zusammenarbeit mit dem Institut für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik (IFA) der TU Wien durchgeführt. Die Fahrzeuge, zwei Audi A4 Avant 2.0 TDI, die mit dem im Zuge des VW-Abgasskandals betroffenen Motor ausgestattet waren, wurden auf Schadstoffausstoß, Verbrauch und Leistung auf dem Prüfstand vor und nach dem Software-Update geprüft. Auf der Straße kam dafür ein mobiles Labor zum Einsatz. Zusätzlich wurden Fahrdynamik-Messungen unternommen. Die Partnerclubs ADAC (Deutschland) und TCS (Schweiz) haben einen VW Golf 2.0 TDI Blue Motion und einen weiteren AudiA4 Avant 2.0 TDI überprüft. "Der Aufwand für den Test beträgt bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug", sagte Dipl.-Ing. Bernhard Wiesinger, Chef der ÖAMTC Interessensvertretung, anlässlich der Präsentation der Ergebnisse. Darin seien beispielsweise Kaufüberprüfung, Fahrwerkkontrolle, Partikelfilterregeneration, Austauschen der Luftfilter, neue Reifen nach dem Test, das Betanken mit Testkraftstoff und der Einbau von Messgeräten enthalten. Die Fahrzeuge mit einer Laufleistung zwischen 25.000 und 55.000 Kilometern wurden von ÖAMTC Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

Funktioniert das update?

"Ziel der Untersuchungen war, herauszufinden, ob das Update tatsächlich funktioniert. Auch wurde überprüft, ob den Konsumenten daraus Nachteile wie höherer Verbrauch oder verminderte Leistung entstehen. Denn daraus hätten einklagbare Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz oder Rückabwicklung erwachsen können." Laut Wiesinger funktioniere die neue Software: Der NO X -Ausstoß, der Auslöser für den Abgasskandal war, ändere sich durch das Update im für die Typengenehmigung maßgeblichen Prüfstands-Zyklus NEFZ nur geringfügig und liege deutlich unter dem EU-Grenzwert. Unter realistischeren Fahrzyklen wie dem neuen WLTC-Messverfahren und demAutobahn-Zyklus BAB 130 "gehen die NO Umrüstung zum Teil sogar stark zurück."

VW: testergebnis sorgt für sicherheit bei konsumenten

Positiv zur Kenntnis genommen wird dieses Resultat von VWÖsterreich: "Wir freuen uns über die Ergebnisse des vom ÖAMTC veranlassten Abgastests", wie Richard Mieling, Sprecher der Porsche Holding, erklärt. Die Resultate entsprechen auch den Ergebnissen der deutschen Behörden und den Aussagen von Volkswagen, dass durch die Umrüstung keinerlei Nachteile für den Kunden entstehen. "Viele Kunden in Österreich haben auf die Ergebnisse des ÖAMTC gewartet", so Mieling, "und mit den Tests haben sie nun mehr Sicherheit".

ÖamtC rät von klagen ab

Die Resultate könnten nach Meinung des ÖAMTC auch rechtliche Folgen haben. Aus diesen Messergebnissen ließen sich "hinsichtlich Verbrauch, Leistung und NO -Ausstoß nach österreichischem Recht keine Rechtsansprüche hinsichtlich Schadenersatz, Gewährleistung oder Rückabwicklung ableiten", wie Wiesinger feststellte. Daher rate der ÖAMTC von Klagen aus diesen Rechtsgründen ab. Zu unterscheiden sei aber die angestrebte Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) hinsichtlich eines möglichen Wertverlustes. Diese Initiative habe der Club "immer unterstützt und das tut er auch weiterhin."

Für VW-Fahrer sei es risikolos, sich diesem Verfahren anzuschließen, so Wiesinger. Von Klagen auf eigene Faust wegen eines möglichen Wertverlustes rät Wiesinger hingegen ab. In einem allfälligen Verfahren obliege es dem Kläger nachzuweisen, dass sein Auto bei einem Verkauf einen niedrigeren Wert erzielen würde. Dieser Nachweis sei teuer und aufwendig zu erbringen. "Daher macht die Sammelklage des VKI wegen eines Wertverlustes Sinn, nicht jedoch die Individualklage."

VkI will trotzdem klagen

Trotz der für VW ersten positiven Testergebnisse will der VKI an der Sammelklage festhalten: "Schadenersatz kann man dennoch fordern", wie VKI-Juristin Mag. Ulrike Wolf sagt. Der VKI rät dazu, über die holländische Stiftung Car Claim "kosten-und risikolos Schadenersatzansprüche geltend zu machen und sichgegen Kostenbeteiligung von 90 Euro einem Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen". Das Fahrzeug sei heute -"wegen des Misstrauens aufgrund des VW-Betrugs" - am Gebrauchtwagenmarkt einfach weniger Wert. Daher entsteht für die Fahrzeughalter trotz -laut ÖAMTC erfolgreicher -Fehlerbehebung ein Vertrauensschaden. Auch mehrere von VW-Kunden beauftragte Anwaltskanzleien wollen ungeachtet der vom ÖAMTC erzielten Resultate an den Klagen festhalten.

eurotax: kein unregelmäßiger Wertverlust

Beim Marktanalyseunternehmen EurotaxÖsterreich sieht man das anders: "Unser Vergleich - VW-Konzernmarken mit anderen Marken - jeweils im Bereich Diesel und Benzin, zeigt keine signifikanten Unterschiede der Wertentwicklung. Das bedeutet, dass VW-Fahrzeuge keinen unregelmäßigen Wertverlust aufweisen, der durch das Dieselgate-Thema verursacht worden wäre. Die beobachtete Entwicklung unterliegt normalen Wertschwankungen", wie Roland Strilka, Director Insight&Market Analysis sagt.

Weitere modelle werden untersucht

NachÜberprüfung des ersten Aggregates -insgesamt sind in Österreich 388.000 Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns betroffen - werden nun in den nächsten Monaten weitere Motoren, 1,0-, 2,0und 1,6-Liter, überprüft. "Natürlich können wir exakt noch nichts sagen, was diese Motoren betrifft, weil wir auchnoch nicht wissen, ob die dafür vorgesehenen Maßnahmen auch wirken", so Univ.-Prof. Dr. Bernhard Geringer, Vorstand des Instituts für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik an der TU Wien.

Was die bereits getesteten 2.0-TDI-Motoren betrifft, geht Geringer davon aus, "dass dies repräsentativ ein guter Wert ist, exakt natürlich nur für die untersuchten Fahrzeuge, aber auch in anderen Fahrzeugen, in denen der Motor zum Einsatz kommt, halte ich es für realistisch, dass diese Modifikationsmaßnahmen auch dort funktionieren, wobei es natürlich keine Garantie geben kann."

Werkstätten-aufforderungen folgen

Haltern von Fahrzeugen, die mit dem bereitsüberprüften Aggregat ausgestattet sind, rät Wiesinger: "Wer bereits die Aufforderung erhalten hat, sein Auto zum Umrüsten in die Werkstatt zu bringen, kann das ohne Bedenken tun." Die Abweichungen blieben bei allen durchgeführten Tests innerhalb der Messtoleranz oder verbesserten sich durch dasUpdate teils deutlich.

müller lehnt Regelung nach us-Vorbild ab

Ob auch europäischen Kunden eine Entschädigung nach amerikanischen Vorbild mit Zahlung beziehungsweise Rückkauf durch VW gewährt werden soll, ist mehr als ungewiss. Erst kürzlich lehnte VW-Vorstandsvorsitzender Matthias Müller in einem Interview mit der Zeitung "Welt am Sonntag" eine Entschädigungsregelung nach US-Vorbild für die übrigen betroffenen Kunden ab. In den USA herrsche eine andere Rechtslage, die mit jener in Europa nicht zu vergleichen sei. So ist zum Beispiel die Teilnahme der Kunden an der Rückrufaktion dort freiwillig und nicht verpflichtend. Im Übrigen verwies Müller auch darauf, dass im Falle weiterer Entschädigungszahlungen auch drastische Konsequenzen drohen würden: Man müsse kein Mathematiker sein, "um zu erkennen, dass eine Entschädigungszahlung in beliebiger Höhe auch Volkswagen überfordern würde", so Müller.

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