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Trügerischer Vorsteuerabzug

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Kommt ein vorsteuerabzugsfähiger Van tatsächlich immer günstiger als ein gleich teurer Kombi? Nein, wie die Steuerberaterin Dr. Patricia Hueber vorrechnete.

FLOTTE&-Wirtschaft-Autorin Dr. Patricia Hueber, Partnerin und Steuerberaterin der Hammerschmied Hohenegger&Partner Wirtschaftsprüfungs GesmbH/Wien, rechnete vor, dass vorsteuerabzugsfähige Pkw bei Privatnutzung teurer kommen können als nicht vorsteuerabzugsberechtigte: Durch die Privatnutzung entstehe beim vorsteuerabzugsberechtigten Pkw ein umsatzsteuerpflichtiger Sachbezug und der tatsächliche Vorsteuerabzug beträgt dann statt 20 Prozent nur 1,62 Prozent. So komme der vorsteuerabzugsfähige Van mit 32.500 Euro Kaufpreis (30.000 Kilometer Laufleistung/Jahr, Leasingfinanzierung auf 60 Monate) bei Privatnutzung um 5,09 Prozent teurer als der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kombi (Kaufpreis: 28.960 Euro), bewies Hueber am konkreten Beispiel.

Eindeutige, aber komplizierte Sachlage

Davor hatte sie einenÜberblick der Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug bei Pkw/Kombi einschließlich der Abgrenzungen und der Neuregelung per 1. Jänner 2016 gegeben. Seit diesem Stichtag sind nicht nur Klein-Lkw und Kleinbusse ("kastenförmiges Aussehen, mindestens sieben Sitze"), sondern auch betrieblich verwendete Autos mit 0 Gramm CO2/km (jedoch leider nicht Hybridfahrzeuge, sowohl mit Elektro-als auch Verbrennungsmotor) bevorteilt. Bis zur "Angemessenheitsgrenze" (40.000 Euro) steht der Vorsteuerabzug uneingeschränkt zu, aber kein Vorsteuerabzug über 80.000 Euro. Dazwischen ist aus dem Teil der Bruttoanschaffungskosten über 40.000 Euro, mit einem Satz von exakt 16,66667 Prozent, die Eigenverbrauchsumsatzsteuer herauszurechnen und an das Finanzamt abzuführen. (ENG)

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