Test: Hyundai i30 Kombi T-GDI
Im Auftritt hochdynamisch, antriebsseitig ambitioniert, aber im Cockpit eher auf das Bewährte fokussiert – ein(e) Erfolg...
Was macht ein Autohändler, der einem Staatsverweigerer (Staatenbund Österreich usw.) auf Käuferwunsch auf seine Neuerwerbung ein echten Kennzeichen täuschend ähnliches Wunschkennzeichen montiert?
Jedenfalls Vorschubleistung zur Verwendung eines gefälschten behördlichen Dokumentes. Verlässt der Fahrzeughalter damit den Hof des Kfz-Betriebes und fährt auf öffentlichen Straßen, kann es eng werden. Aber wer zeigt schon seinen Kunden bei der Polizei deswegen an.
Im Zweifelsfall sollte sich der Autohändler schriftlich bestätigen lassen, den Fahrzeugnutzer auf sein Fehlverhalten hingewiesen zu haben. Desgleichen gilt beim selbstgebastelten Zulassungsschein. Die „Staatenbündler“ hantieren tatsächlich damit. Sollte kein reguläres Anmeldeverfahren erfolgt sein, würde es keine Plakette geben und keinen behördlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz.
Als wir das Corpus delicti selber gesehen und fotografiert haben, dachten wir wegen der Datumsnähe zunächst an einen April-Scherz. Mitnichten, es tauchen mehr und mehr dieser dem Original täuschend ähnlichen Kennzeichen auf, die man im Internet bestellen kann. Spaß ist das keiner und ein solcherart konfrontierter Autohändler muss aufpassen, von derartigen Merkwürden nicht in krumme Dinge hingezogen zu werden. Der reguläre Gesetzgeber – die Republik Österreich – schützt seine unwissenden Bürger nicht vor Strafe!
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