Schon gefahren: Audi A5/S5
Bei Audi erkennt man die Antriebsart künftig an der Typenbezeichnung, gerade Zahlen für E-Antrieb, ungerade für Verbrenn...
„Verantwortungslos“ findet Komm.-Rat Friedrich Nagl, BIM der Fahrzeugtechnik, den Beschluss der Regierungsparteien im Wirtschaftsausschuss des Parlaments am 11. Mai 2017 in Sachen Gewerbeordnungsnovelle und freies Autoglasergewerbe .
Denn mit diesem Beschluss ist der Autoglaser als Freies Gewerbe so gut wie fix. Das aber macht Nagl wütend: „Das ist eine gewerbliche Tätigkeit, bei der es um Leib und Leben aller Beteiligten geht und die nicht zuletzt durch das Autonome Fahren in Zukunft noch viel größere Bedeutung gewinnen wird!“
„Ich schätze die Personen, die in dem Ausschuss tätig sind und die Arbeit, die sie leisten“, betont Nagl. „Ich bin aber verwundert, dass man bei den vorbereitenden Beratungen nicht Leute des Kfz-Gewerbes beigezogen hat, um deren Fachmeinung in den Beschluss einfließen zu lassen!“
„Schließlich“, sagt Nagl enttäuscht, sei das „ein schwerer Rückschlag für die Ausbildung von Berufsnachwuchs und Fachkräften, speziell weil es um neue Technologien gehe: Bei der Automobilverglasung stehen künftig nicht Dichtigkeit und Stabilität der Automobilkarosserie im Vordergrund – die werde vorausgesetzt – ergänzt Nagl, sondern vor allem um das richtige Kalibrieren der Kameras und Sensoren für Sicherheit- und Assistenzsysteme, die mit den modernen Fahrzeugen automatisch in die Werkstätten kommen.
Dass die Autoverglasung ein freies Gewerbe werden soll, sei auch deshalb ein schwerer Rückschlag, da freie Gewerbe zu 15 % in die reglementierten Gewerbe hineinarbeiten dürfen: „Ich sage bewusst nicht hineinpfuschen – obwohl mir das aufgrund der fehlenden Ausbildung auf der Zunge läge“, betont Nagl.
Letzte Meldungen
Mehr lesen >>Aktuelle Fahrzeugtests
Mehr lesen >>Kommende Veranstaltungen
© 2024 A&W Verlag GmbH All Rights Reserved Developed by itMedia