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Kein Sachbezug kann ziemlich teuer werden!

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Immer mehr Mitarbeiter liebäugeln nicht zuletzt durch das Wegfallen das Sachbezugs mit einem E-Auto. In bestimmten Fällen kann daraus aber ein ziemlich teurer Bumerang werden, wie die Berechnungsbeispiele von Steuerberaterin Dr. Patricia Hueber zeigen.

Die Anschaffung von Elektroautos ohne CO2-Ausstoß bietet neben der Förderung für den Kauf auch weitere abgabenrechtliche Anreize. So ist für die Privatnutzung eines E-Fahrzeuges bei den Arbeitnehmern kein Sachbezug in der laufenden Personalverrechnung anzusetzen. Damit entfallen auf Arbeitgeberseite Lohnnebenkosten im Bereich der Sozialversicherung (sofern mit dem Sachbezugswert die Höchstbemessungsgrundlage, Wert 2018 5.130 Euro, nicht überschritten wird), Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse, der Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer. Auf der Arbeitnehmerseite entfallen die Lohnsteuerund auch Sozialversicherungsbeiträge, was in weiterer Folge zu einem höheren Nettobezug führt.

Bis zu 11.520 Euro Verlust bei der Abfertigung alt!

Dies erscheint auf den ersten Blicküberaus attraktiv, hat aber bei genauerer Betrachtung auch Nachteile für den Arbeitnehmer. Durch den Wegfall des Sachbezugswertes sind sowohl die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung, die Urlaubsersatzleistung und auch die Pension niedriger.

Beispiel "Abfertigung alt" Ein Arbeitnehmer hat bereits 25 Dienstjahre, scheidet abfertigungsfreundlich aus dem Unternehmen aus und hatte in den letzten zwölf Monaten ein Auto zur Privatnutzung. Er erhält bei Austritt zwölf Monatsentgelte an Abfertigung.

Variante 1: Privatnutzung eines E-Fahrzeuges Monatsentgelt daher ohne Sachbezugswert 5.250 Euro, ergibt brutto 63.000 Euro gesetzliche Abfertigung.

Variante 2: Privatnutzung eines konventionellen Fahrzeuges Monatsentgelt mit Sachbezugswert in Höhe von maximal 960 Euro, insgesamt 6.210 Euro, ergibt brutto 74.520 Euro an gesetzlicher Abfertigung.

Im ersten Fall erhält der Arbeitnehmer also um satte 11.520 Euro brutto weniger an gesetzlicher Abfertigung!

Beispiel "Abfertigung neu" Nachteile gibt es zwar auch bei der "Abfertigung neu", die sind allerdings nicht so schwerwiegend. Legt man einen Sachbezugswert von maximal 960 Euro für die Privatnutzung eines Fahrzeuges für die Bemessung der Abfertigung "Neu" für vier Jahre zugrunde, so werden insgesamt 705,02 Euro an Abfertigungsbeiträgen gesammelt. Diese entfallen für den Arbeitnehmer bei Privatnutzung eines E-Fahrzeuges.

Beispiel "Pension"

Dem Pensionskonto würde bei Berücksichtigung von maximal 960 Euro Sachbezug für die Privatnutzung eines Fahrzeuges für einen Zeitraum von vier Jahren ein Betrag von 820,22 Euro gutgeschrieben werden. Bei Privatnutzung eines E-Fahrzeuges wären es null Euro.

Es werden daher immer mehr Stimmen laut, die fordern, dass im Sinne einer gerechten Abfertigung und Pension für alle Arbeitnehmer, die als "Entlohnung" ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes E-Fahrzeug privat nutzen dürfen, es zu keiner Benachteiligung kommen darf und ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden soll. Ob dies auch so umgesetzt wird, bleibt noch abzuwarten.

" Wer in das Modell der ,Abfertigung alt" fällt, kann durch den Wegfall des Sachbezuges durch ein E-Auto bis zu 11.520 Euro brutto verlieren!"

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