Wie kommen die Leasingrate und die -zinsen zustande und unter welchen
Aspekten ist ein Flotten-Reporting erst sinnvoll? Diese Fragen
beantwortete Andreas Kral von JATO Dynamics im Seminar "Leasing&Fuhrparkmanagement."
Zentrales Ziel des Fuhrparkverband Austria ist der Wissensund
Erfahrungsaustausch. Spezielle Fachseminare, in denen aktuelle und
latente Flottenthemen von Experten behandelt werden, spielen dabei
eine Hauptrolle. So wie auch Mitte Jänner im Seminar "Leasing&Fuhrparkmanagement", bei dem Andreas Kral, Country Manager von JATO
Dynamics (Bild o. l.), in seinem Vortrag einen spannenden Blick in
die Arbeitsweise von Leasinggesellschaften offenbarte und Praxistipps
für rechtliche Aspekte des Fuhrparkmanagements weitergab.
Die Tücken der Praxis So erklärte Kral unter anderem, wie
beispielsweise Leasingraten zustande kommen und auf welcher Grundlage
diese berechnet werden. Dabei ging er im Besonderen darauf ein, wie
die Leasinggeber die Zinsen festsetzen, wieso sich die Ratenhöhe
während der Laufzeit ändern kann und unter welchen Bedingungen eine
Vertragsänderung während der Laufzeit auch für den Leasingnehmer
sinnvoll sein kann. Ebenso konzentrierte er sich im Zuge der
aktuellen Diskussion rund um die Umstellung der
Normverbrauchsermittlung (Stichwort: NEFZ auf WLTP) auf wichtige
Vertragsbestandteile. Kral: "Beim Abschluss von Leasingverträgen
sollte man derzeit dezidiert darauf achten, dass ein Zusatz im
Vertrag enthalten ist, der besagt, dass der Kauf nur gültig ist, wenn
die Fahrzeugwerte -beispielsweise der CO2-Ausstoß -tatsächlich
eingehalten werden." So würde sich zwar "niemand beschweren, wenn die
Werte niedriger sind", allerdings könnten "höhere Werte als
vertraglich fixiert" unter anderem zu "Problemen im Bereich des
Sachbezugs des jeweiligen Dienstwagennutzers" führen. Darüber hinaus
referierte er über die "Sinnhaftigkeit von Reportings". Dabei sei in
der Praxis besonders wichtig, dass man vom Reportinganbieter stets
"einen aussagekräftigen fuhrparkrelevanten Vergleichswert" erhalte,
also wisse, was "normal" ist und was nicht, um handlungsfähig zu
sein. (PSP)
Termine Fuhrparkverband
Seminar "Rechtliche Fallen für den Fuhrparkleiter" Verantwortung und
Haftung? Wann haftet er wofür? Wofür haftet er in welcher Form und in
welchem Umfang? Bedingungen für eine Haftung? Liegt die Haftung beim
Fuhrparkleiter oder beim Geschäftsführer?
Vortragender: Dr. Martin Brenner, Brenner+Klemm Rechtsanwälte Datum:
20. Februar 2018,18.00-20.30 Uhr Ort: Kelly GmbH,
Hermann-Gebauer-Straße 1,1220 Wien
Seminare "Car Policy" Rechte und Pflichten des Unternehmens und der
Mitarbeiter Wer bekommt wann ein Fahrzeug? Welches Fahrzeug steht den
Mitarbeitern bei welcher Funktion zu? Welche Sonderausstattungen
sollten verpflichtend sein? Welche Sonderausstattungen sollten
zugelassen sein? Welche Sonderausstattungen sollten ausgeschlossen
sein? Welche Themen sollten in einer Car Policy wie genau geregelt
werden? Wie lang muss eine Car Policy sein?
Vortragende: Marcella Kral (ÖAMTC), Steffen Peschel (Siemens AG) und
Wolfgang Schrempf (Coca-Cola HBC Austria) Datum: 15. März
2018,18.00-20.30 Uhr Ort: Star Inn Hotel, Linke Wienzeile 224,1150
Wien
Preis: Die Seminarteilnahme für Mitglieder des Fuhrparkverband
Austria ist kostenlos. Für Nichtmitglieder beträgt die Seminargebühr
55 Euro.
Anmeldung: Per Mail an office@fuhrparkverband.at oderüber die
Webseite www.fuhrparkverband.at
Weitere Termindetails und Infos zur Mitgliedschaft:
www.fuhrparkverband.at