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Damit das böse Erwachen ausbleibt

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Wer neue Fahrzeuge für seinen Fuhrpark anschafft, der achtet logischerweise auf die Kosten. Ist das Auto jedoch am Ende der Laufzeit angekommen, bleibt oftmals viel Potenzial und damit Geld auf der Strecke.

Vermutlich wird der ein oder andere Fuhrparkleiter mit dutzenden Fahrzeugen nur mildeüber das Thema Fahrzeugrückgabe lächeln, aber es gibt mit Sicherheit genügend Firmen, die dadurch mitunter viel Geld verlieren, teilweise ohne es zu wissen. Das Thema Fahrzeugrückgabe sollte man schon bei der Beschaffung entsprechend berücksichtigen. Denn noch immer gibt es schwarze Schafe unter den Leasinganbietern, die zuerst mit niedrigen Full-Service-Raten locken, um dann am Ende der Laufzeit richtig zuzuschlagen. Genau das ist uns selbst einmal vor vier Jahren passiert. Der Mazda5 eines Kollegen wurde bei der Rückgabe nach vier Jahren Laufzeit offenbar mit einem Neuwagen verglichen- nachzulesen in FLOTTE&Wirtschaft 11-12/2014 -und um beinahe unglaubliche 6.089 Euro abgewertet, bei einem kalkulierten Restwert von 7.300 Euro. Auf dem freien Markt wäre das Fahrzeug vermutlich inklusive dieser "Schäden" um 7.000 Euro zu verkaufen gewesen Interessantes Detail am Rande: Würde man die 6.089 Euro Nachzahlung auf die monatliche Leasingrate umlegen, würde diese um satte 125 Euro steigen.

Auf vertrauenswürdige Partner setzen

Doch wie schützt man sich gegen diese Abzocke? Der Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften (VÖL) hat mit "Top-Flotte" ein spezielles Gütesiegel für Fuhrparkmanagement ins Leben gerufen. Dieses Qualitätssiegel dürfen nur jene Anbieter tragen, die sich zur Einhaltung der entsprechenden Fuhrparkmanagement-Grundsätze verpflichtet haben. Und dazu zählt unter anderem auch eine klare Definition, was bei der Fahrzeugrückgabe unter die Kategorie "Schaden" fällt und was normaler und erlaubter Verschleiß ist. So gut wie alle namhaften Leasingfirmen sind hier dabei, Details dazu finden Sie auf www.leasingverband.at.



Konservativ angesetzte Restwerte als Chance nutzen

Da der Anteil von klassischen Restwertleasing-Verträgen, bei dem sich der Leasingnehmer auch selbst um die Verwertung des Fahrzeuges kümmern kann, nach wie vor sehr hoch ist und etliche Firmen auch gar nicht finanzieren, sondern einfach kaufen, wollen wir uns auch mit diesen Szenarien beschäftigen. Kommt das Fahrzeug ans geplante Laufzeitende, das sowohl von der Kilometerleistung als auch dem Alter oder einer Kombination aus beiden Kriterien abhängig sein kann, gilt es zu klären, welcher Verwertung es zugeführt wird. Die Möglichkeiten sind hier vielfältig. Die einfachste Variante beim Leasing ist es, das Fahrzeug an den Leasinggeber zuretournieren und ein neues zu übernehmen. Es kann aber in keinem Fall schaden, über den tatsächlichen Wert Bescheid zu wissen, denn selbst, wenn es keine Nachzahlungen gibt, ist nicht gesagt, dass man beim Verkauf nicht noch Geld lukrieren kann. Vielfach sind die Restwerte so konservativ kalkuliert, dass es im Regelfall keine Forderungen gibt. Mitunter sind die Restwerte aber so niedrig, dass beim Ankauf und anschließender Verwertung noch gutes Geld zu verdienen ist. Zu diesem Zeitpunkt stellt sich allerdings die Frage, ob es sinnvoll ist, sich wirklich selbst darum zu kümmern oder einenMitarbeiter zu beauftragen. Möglicherweise bleiben dann zwar ein paar Euro mehr über unterm Strich, rechnet man den Aufwand und die Arbeitszeit, kann der Schuss aber schnell nach hinten losgehen.

Das Rundum-sorglos-Paket

Immer mehr Leasinganbieter und Autohersteller, mehr dazu auf den folgenden Seiten, bieten spezielle Remarketing-Programme und vermarkten die Leasingrückläufer selbst an Firmen und private Käufer. Je nach Marktlage kann sich das durchaus rechnen. Oder man wendet sich an Firmen wie Autorola, die sich auf die Fahrzeugverwertung spezialisiert haben und Ihre Fahrzeuge in Auktionen an europaweit tausende Händler versteigern. Auf Wunsch kümmern sich die Anbieter auch um die komplette Abwicklung, von der Abholung über die Aufbereitung bis hin zum Verkauf, so dass intern keinerlei Administrationsaufwand anfällt.



Gutachten als Orientierungshilfe

Egal, welche Variante am Ende bevorzugt wird, empfehlenswert ist es, ein Wertgutachten von einem Sachverständigen einzuholen. Damit lässt sich der tatsächliche Wert unter Berücksichtigung des Zustandes feststellen und man hat einen entsprechenden Anhaltspunkt bei der Veräußerung des Fahrzeuges. Das hat im Übrigen auch bei einer weiteren Verkaufsvariante, jener, bei der ein Mitarbeiter beispielsweise sein altes Firmenauto privat herauskauft, Bedeutung. Denn liegt der Wert unter dem Marktpreis, wäre die Differenz vom Mitarbeiter zu versteuern. Wird dargelegt, dass die Preisminderung zum Beispiel aufgrund von Schäden zustande gekommen ist, sind sowohl Firma als auch Mitarbeiter auf der sicheren Seite.

Zusammenfassung

Um bei der rückgabe beziehungsweise Verwertung des Fahrzeuges keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man bereits bei Vertragsabschluss das Kleingedruckte lesen und sich an zertifizierte Partner wenden. Die geringfügig günstigere leasingrate kann sich als Bumerang erweisen. Ist das Auto am laufzeitende angekommen, muss die rückgabe beim restwertleasing nicht automatisch die wirtschaftlich beste Variante sein. Basierend auf einem Wertgutachten kann man andere Szenarien überlegen oder gleich die komplette Abwicklung auslagern.

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