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Das ändert sich 2019

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WLTP-Tests für leichte Nutzfahrzeuge, neue 140-km/h-Abschnitte auf der Autobahn und Straßen, die mit den Fahrzeugen kommunizieren: Im nächsten Jahr tut sich einiges, was Vielfahrer und Flottenverantwortliche betrifft. Eine Zusammenfassung.

WLTP-Chaos bei den leichten Nutzfahrzeugen?

Die Umstellung auf das Abgasmessverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) hat den heimischen Pkw-Markt ordentlich aufgewirbelt. Viele Varianten waren zeitweise nicht bestellbar, wurden gleich aus dem Programm genommen oder sind bis Jahresende von einem Lieferstopp betroffen. Nach den Pkw werden nun auch die leichten Nutzfahrzeuge schrittweise auf WLTP umgestellt. Seit September 2018 gilt das Abgasmessverfahren bereits für alle neu typisierten Nutzfahrzeuge, ab September 2019 dann für alle Neuzulassungen. Derzeit kann man nur hoffen, dass das erneute Chaos ausbleibt. Klar ist jedoch, dass die Variantenvielfalt bei Dachhöhe, Radstand, Motorisierung, Aufbau et cetera die Hersteller wiederum vor eine große Herausforderung stellen wird.

 

Wieder drei Gramm weniger

Ab 1.1.2019 gilt für Dienstautofahrer der neue CO2-Emissions- Grenzwert von 121 Gramm pro Kilometer (2018: 124 g/km), wobei der Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage weiterhin ab dem Jahr der Anschaffung für die gesamte Dauer der Nutzung gilt. 2019 werden für privat genutzte Fahrzeuge bis 121 Gramm CO2 pro Kilometer folglich 1,5 Prozent, für privat genutzte Firmen-Pkw mit mehr als 121 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer zwei Prozent Sachbezug fällig.

 

140 km/h am Pannenstreifen

Das Verkehrsministerium plant gemeinsam mit der Asfinag weitere 140-km/h-Teststrecken (wie derzeit schon auf der A1 in Ober- und Niederösterreich) sowie die Ausdehnung der Pannenstreifenfreigabe (wie derzeit auf der A4 bei Schwechat) bei stockendem Verkehrsfluss für 2019 (siehe auch Seite 16). Für die Identifizierung geeigneter Autobahnabschnitte wurden externe Gutachter beauftragt.

 

Mit E-Autos auf die Busspuren?

Der Umstieg auf Elektroautos soll 2019 mit weiteren Zuckerln attraktiver gemacht werden. So sollen laut Plänen von Umweltministerin Elisabeth Köstinger Elektrofahrzeuge in den Lufthunderter- Strecken künftig 130 km/h fahren dürfen. Das betrifft österreichweit Autobahnabschnitte von insgesamt 440 Kilometer Länge. Parallel dazu soll in den Städten die Benutzung der Busspuren für E-Autos erlaubt werden. Ebenso im Gespräch ist eine entsprechende Verordnung, die E-Autofahrern kostenloses Parken in den Städten ermöglichen soll. Die entsprechenden Details dazu müssten jedoch erst in Zusammenarbeit mit den Städten erarbeitet werden.

 

Aktionspaket für automatisierte Mobilität

Das Verkehrsministerium präsentierte im November ein gemeinsam mit AustriaTech erarbeitetes „Aktionspaket zur Automatisierten Mobilität für den Zeitraum 2019 bis 2022“. Damit sollen in Österreich unter anderem die Rahmenbedingungen für selbstfahrende Autos geschaffen werden, dabei im Besonderen die Tests von selbstfahrenden Fahrzeugen weiter intensiviert und die Voraussetzungen für einen CO2-neutralen Verkehr im Jahr 2050 geschaffen werden. Besondere Schwerpunkte sollen außerdem im Industrie- beziehungsweise Zulieferbereich sowie bei rechtlichen Fragestellungen und im Schienenbereich gesetzt werden. Insgesamt 34 konkrete Maßnahmen seien für die nächsten Jahre vorgesehen, wofür über 65 Millionen Euro in Forschung und Entwicklung rund um innovative multimodale Mobilitätslösungen, Verkehrstechnologien, aber auch gesellschaftliche Fragestellungen investiert werden.

 

Kommunizierende Infrastruktur

2019 kommt es in Österreich zum Start der C-ITS ( Cooperative Intelligent Transport Systems) und damit zur direkten Kommunikation zwischen Auto und Infrastruktur. Beginnend mit 2019 sollen entlang der Westautobahn wichtige Verkehrsinformationen, vor allem verkehrssicherheitsrelevante Aspekte wie der Fahrbahnzustand, Geisterfahrermeldungen, Baustellen und Unfälle direkt an taugliche Fahrzeuge gesendet werden. Die Informationen werden dabei im Navi des Fahrzeugs dargestellt. 

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