Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Bereits im Dezember waren sowohl Fahrzeug- als auch 2-Rad-Importeure optimistisch, dass die Elektro-Förderung verlängert wird. Nun wurde eine Einigung mit den Ministerien erzielt.
Von den 93 Mio € für die kommenden 2 Jahre werden 25 Mio € vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, 40,5 Mio € vom Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie sowie 27,5 Mio € von den Automobil- und Zweiradimporteuren bzw. dem Sportfachhandel getragen.
Gefördert werden künftig nicht nur Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, sondern auch Wasserstoff. Nicht mehr gefördert werden Diesel-Plug-in-Hybride. Bei privaten Antragstellern wurde auch eine Obergrenze beim Anschaffungspreis von 50.000 € eingeführt. Damit sind sehr hochpreisige Fahrzeuge nicht mehr förderfähig.
Im Zuge der Pakete 2017 & 2018 wurden 14.300 Anträge für E-Pkw und E-Zweiräder eingebracht – annähernd zu gleichen Teilen Privatpersonen und Unternehmen. Bei den Autos entfielen rund 88 % der Anträge auf Pkw mit reinem Elektroantrieb und ca. 12 % auf Plug-In Hybride und Range-Extender.
Öffentlich zugängliche Ladestationen werden künftig mit folgenden Beträgen gefördert:
Die Förderhöhen sind generell mit max. 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Einreichungen sind ab dem 1. März 2019 auf www.umweltfoerderung.at möglich.
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