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Neuauflage der Elektro-Förderung

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Bereits im Dezember waren sowohl Fahrzeug- als auch 2-Rad-Importeure optimistisch, dass die Elektro-Förderung verlängert wird. Nun wurde eine Einigung mit den Ministerien erzielt.

Von den 93 Mio € für die kommenden 2 Jahre werden 25 Mio € vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, 40,5 Mio € vom Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie sowie 27,5 Mio € von den Automobil- und Zweiradimporteuren bzw. dem Sportfachhandel getragen.

 

Gefördert werden künftig nicht nur Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, sondern auch Wasserstoff. Nicht mehr gefördert werden Diesel-Plug-in-Hybride. Bei privaten Antragstellern wurde auch eine Obergrenze beim Anschaffungspreis von 50.000 € eingeführt. Damit sind sehr hochpreisige Fahrzeuge nicht mehr förderfähig.

 

Im Zuge der Pakete 2017 & 2018 wurden 14.300 Anträge für E-Pkw und E-Zweiräder eingebracht – annähernd zu gleichen Teilen Privatpersonen und Unternehmen. Bei den Autos entfielen rund 88 % der Anträge auf Pkw mit reinem Elektroantrieb und ca. 12 % auf Plug-In Hybride und Range-Extender.

 

Öffentlich zugängliche Ladestationen werden künftig mit folgenden Beträgen gefördert:

 

  • Wallbox, Standsäule bis 3,7 KW oder zwischen 3,7 und 22 KW: 200 Euro
  • Standsäule Normalladen (3,7 bis 22 KW): 1.000 Euro
  • Standsäule beschleunigtes Laden (22 bis 43 KW): 2.000 Euro
  • Schnellladen mehr als 43 KW: 10.000 Euro
  • Schnelladestation Nutzfahrzeuge (mehr als 150 KW): 20.000 Euro

 

Die Förderhöhen sind generell mit max. 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Einreichungen sind ab dem 1. März 2019 auf www.umweltfoerderung.at möglich.

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