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Neue Förderrichtlinien

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Bei den E-Auto-Förderungen haben sich einige Dinge geändert, unter anderem wird der Kauf nur noch mit 3. 000 statt 4.

000 Euro unterstützt.

Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine erhalten beim Kauf eines Elektro-Pkw mit reinem Elektroantrieb oder eines Brennstoffzellenfahrzeuges statt 4.000 nun 3.000 Euro, wobei sich der Betrag aus 1.500 Euro staatlicher Förderung und 1.500 Euro E-Mobilitätsbonusanteil, der von den Fahrzeugimporteuren übernommenwird, zusammensetzt. Wichtig für Betriebe: Der Brutto- Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) darf 60.000 Euro (bisher lag die Grenze bei 80.000 Euro) nicht überschreiten und der Strom darf ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen bezogen werden. Für elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von weniger als 2,5 Tonnen werden nun 5.000 Euro (statt bisher 3.000 Euro) ausgeschüttet. E-Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen sind mit maximal 10.000 Euro förderungswürdig, der Kauf von E-Bussen (Klasse M2) mit maximal 20.000 Euro unterstützt.

Von 1.500 bis 20.000 Euro Förderung Plug-in-Hybride und Range Extender werden mit 1.500 Euro unterstützt - auch hier teilen sich die Ministerien und die Importeure den Gesamtbetrag -, wenn es sich um Benzin-Hybridfahrzeuge mit mindestens 50 Kilometer rein elektrischer Reichweite handelt. Der Bau von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen kann bis zu 20.000 Euro pro Ladestation gefördert werden. Gefördert werden auch weiterhin Heimladestationen und zwar wie bisher mit 200 Euro je eingebauter Wallbox. Neu ist die Regelung für Mehrparteienhäuser, wofür 600 Euro abgeschöpft werden können. (PSP)

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