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Förderungen für Stromer: Womit darf man rechnen?

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(c) Fotolia

Beim Kauf eines Plug-in-Hybriden, Elektro-Pkw oder Elektro-Nutzfahrzeugs gibt es verschiedene Förderungen für Private und Firmen -teils auch für die Ladeinfrastruktur.

Bei privaten und gewerblichen Käufern setzt sich der E-Mobilitätsbonus bei Pkw aus einem Anteil des Importeurs und einem Anteil des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) zusammen. In Summe liegt dieser bei Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen bei jeweils 3.000 Euro, bei Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender bei jeweils 1.500 Euro, Diesel-Hybride werden nicht gefördert. Wird gleichzeitig mit dem Auto ein intelligentes Ladekabel oder eine Wallbox für ein Ein-/Zweifamilienhaus gekauft, darf man als Privater mit weiteren 200 Euro Zuschuss rechnen, bei einer Wallbox für ein Mehrfamilienhaus sind es 600 Euro. Private können Anträge bis spätestens 31.12.2020 einbringen - wenn der Fördertopf bis dahin ausreicht. Betriebe, Vereine etc. haben die gleiche Deadline, die Förderungen beginnen bei 1.000 Euro für Elektro-Leichtfahrzeuge. Bei leichten E- Nutzfahrzeugen (N1, zwischen zwei und 2,5 Tonnen höchst zulässigem Gesamtgewicht) werden 3.500, bei jenen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen bis 8.500 Euro zugeschossen - allerdings nur, wenn auch seitens des Importeurs ein 1.500-Euro-Bonus gewährt wurde. Für Elektro-Kleinbusse gibt es mit bis 20.000 Euro die höchste Förderung. Alle Zuschüsse sind mit 30 Prozent der Anschaffungskosten begrenzt. Im Detail finden sich die Angaben zu den Förderungen auch unter www.umweltfoerderung.at, etwaige Landesförderungen gilt es bei den entsprechenden Stellen zu erfragen. 

Mehr Strom gefällig? Das gesamte Strom.Aufwärts können Sie hier digital durchblättern.

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