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NoVA & Sachbezug: Ungemach droht!

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Wird keine neue Regelung seitens der Bundesregierung beschlossen, läuft mit 31.12.2019 die Rückrechnung der WLTP- auf NEFZ-Verbrauchswerte aus - und sich die NoVA im Schnitt verdoppeln.

Eigentlich war die neue Formel für die Normverbrauchsabgabe (NoVA) Mitte Mai bereits auf Schiene, wenngleich schon damals feststand, dass es abermals zu einer rund 20-prozentigen Verteuerung – auch der Versicherungssteuer (plus 10 Prozent) – kommen wird. Durch die Auflösung der Regierung droht aber nun mit Jahresende noch deutlich größeres Ungemach. Wird keine neue Regelung seitens der Bundesregierung beschlossen, läuft mit 31.12.2019 die Rückrechnung der WLTP- auf NEFZ-Verbrauchswerte aus. Durch die damit verbundene Erhöhung der CO2-Werte um 25 Prozent würde sich die NoVA im Schnitt verdoppeln, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure. Die im Gesetzesentwurf zur Steuerreform 2019/20 vorgesehene Lösung für die Zeit ab 2020 hängt nun aufgrund der politischen Rochaden in der Schwebe. „Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben“, so Kerle. Betroffen wäre aber nicht nur die NoVA, sondern auch der ebenso an den CO2-Ausstoß gekoppelte Sachbezug. Der 2020 geltende Grenzwert von 118 Gramm pro Kilometer wäre dann nur noch für die wenigsten Fahrzeuge erreichbar, die meisten Mitarbeiter würden für neu angemeldete Autos in den zweiprozentigen Sachbezug rutschen. Für die Automobilwirtschaft wäre dies mit einem massiven Rückgang verbunden.

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