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Chaos rund um die Investitionsprämie für E-Autos

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Foto: Fotolia

Um Investitionsanreize für Unternehmen zu schaffen hat das Wirtschaftsministerium eine Prämie von bis zu 14 Prozent ins Leben gerufen, die auch für E-Autos gilt. Leider mit einem großen Aber und chaotischer Umsetzung...

Im Zuge der Corona-Krise hat das Wirtschaftsministerium bzw. das Austria Wirtschaftsservice AWS eine Investitionsprämie ins Leben gerufen, die die Wirtschaft ankurbeln soll. Das Austria Wirtschaftsservice (AWS) belohnt damit Unternehmen aller Branchen und Größen mit einem Zuschuss von sieben Prozent der Investitionskosten und sogar 14 Prozent, wenn es um die Bereiche Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit geht. Das Themenspektrum ist groß, unter die Ökologisierung fällt aber auch die Anschaffung eines Elektro- oder Wasserstofffahrzeuges.

So weit, so gut. Leider hat die erste Veröffentlichung der Richtlinien gleich einmal einen ordentlichen Bauchfleck hingelegt. Dort stand nämlich geschrieben, dass nur E-Fahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von zwei Tonnen infrage kommen, was nicht nur nahezu alle Nutzfahrzeuge, sondern auch viele Pkw-Modelle ausgeschlossen hätte. Nach einigen Tagen wurde zurückgerudert und die Förderrichtlinie überarbeitet, mit weiterhin nicht zufriedenstellendem Ergebnis und weiteren offenen Fragen. Erst eine weitere – die dritte – Interpretation des AWS brachte dann einigermaßen Klarheit.

Nutzfahrzeuge N1 doch in allen Klassen förderfähig

Bei den Pkw lautet die Regelung wie folgt: Mit 14 Prozent förderfähig sind Fahrzeuge bis zu einem Brutto-Listenpreis des Basis­modells in Höhe von 60.000 Euro, Gewichtsgrenzen gibt es keine. Ist das Fahrzeug teurer, gibt es immerhin noch sieben Prozent. Auch Plug-in-Hybride bekommen die Investitions­prämie in Höhe von sieben Prozent, wenn sie maximal 70.000 Euro brutto kosten und über eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern verfügen. Nutzfahrzeuge der Klasse N1 bekommen die Prämie von 14 Prozent dann, wenn das Fahrzeug bei einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von bis zu zwei Tonnen maximal 60.000 Euro brutto kostet. Liegt das Gewicht über zwei Tonnen, gibt es keine preisliche Obergrenze.

Leasingnehmer ohne Anspruch auf Prämie

Das schwerwiegendste Problem der Investitionsprämie ist aber an ganz anderer Stelle zu suchen. In Anspruch genommen werden kann diese nämlich nur vom Käufer des Fahrzeuges oder bei besonderen Finanzierungsformen, die selten vorkommen. Dass gerade bei Elektro-fahrzeugen die Operating-Leasing beziehungsweise Leasing-Quote ganz besonders hoch ist – nicht zuletzt im Sinne der jetzt mehr denn je wichtigen Liquidität – hat sich offenbar nicht bis ins Wirtschaftsministerium herumgesprochen, oder wurde das gar absichtlich „übersehen“? Um die Richtlinien zu erfüllen, müsste also der Leasinggeber die Investitions­prämie beantragen und an den Leasingnehmer weiterreichen.

Da daran die ausschließliche Verwendung von Ökostrom beim Laden gekoppelt ist, müsste der Finanzierer aber auch dafür geradestehen. Und selbst wenn das alles getan wird, kommen ausgerechnet stark in Österreich verwurzelte Unternehmen in einen Wettbewerbsnachteil. Denn wenn ein Unternehmen die maximale Förderungshöhe bei anderen Unternehmen im Konzernverbund in Österreich schon abgerufen hat, wäre es nach derzeitigem Stand gar nicht möglich, für den Kunden die Investitionsprämie abzurufen. Letztendlich ist aber der Leasingnehmer der Auslöser der Investition. Da auch in anderen Bereichen – wie etwa beim Bau eines Geschäftsgebäudes – die Vorgaben ähnlich schwierig zu erfüllen sind, bleibt der schale Beigeschmack, dass die Investitionsprämie mehr PR-Gag denn wirkliche Hilfe für die Wirtschaft ist ... 

Die Details der Investitionsprämie nach derzeitigem Stand

Alle Fahrzeuge, die ausschließlich mit Elektroantrieb oder Brennstoffzellen betrieben werden, sind mit 14% förderbar, wobei folgende spezielle Voraussetzungen gelten:

• Klasse N1 (LNF) mit höchstzulässigem Gesamtgewicht über 2 t ohne Preis-Obergrenze

• Klasse N1 (LNF) mit höchstzulässigem Gesamtgewicht bis 2 t und einem Bruttolistenpreis unter € 60.000

• Klasse M1 (PKW) Bruttolistenpreis unter € 60.000 (für 7+1 Personen zugelassene E-Busse dieser Klasse ohne Preisgrenze)

• Klasse M1 (PKW) Bruttolistenpreis über € 60.000 werden mit 7% gefördert

• Plug-in Hybride (PKW & LNF) mit einer elektrischen Reichweite von mindestens 40 km unter einem Bruttolistenpreis von € 70.000 werden ebenfalls mit 7% gefördert

Link: https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

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