Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Jaguar Land Rover Deutschland bekam vom Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung, die einen Direktvertrieb an Flotten und durch Abo-Modelle ohne Händlereinbindung untersagt.
Das Gericht hatte der deutsche Jaguar Land Rover-Händlerverband befasst, weil sie durch das von Jaguar Land Rover Deutschland (JLRD) forcierte Abo-Modell ihre Händlerverträge beschnitten sahen und wirtschaftliche Auswirkungen befürchteten. So urteilte auch das Gericht, dass „JLR Subscribe" nicht von den Händlerverträgen gedeckt sei und JLRD nur im Ausnahmefall Fahrzeuge direkt an Endkunden liefern dürfe. JLRD kann innerhalb eines Monats gegen das Urteil vom 4. Juni 2021 berufen.
Betont wird weiters, dass eine Belieferung an ALD (Automotive Fuhrparkmanagement und Leasing GmbH) als Leasinggesellschaft ebenso unmöglich sei wie die Direktbelieferung des Abo-Anbieters. Denn beim Abo-Modell würden sich – im Gegensatz zu kurzfristigen Fahrzeugvermietungen – Konflikte mit dem Handel vorbehaltenen Leasing- und Finanzierungsgeschäften ergeben und damit auch die Absatzmöglichkeiten der Händler schrumpfen und Gewinnmargen sinken.
Man darf gespannt sein, ob und welche Auswirkungen diese Entscheidung auf Österreich und auch andere Marken haben wird.
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