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Ab 1. September: Strafen für Schnellfahren verdoppelt

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Photo by Denny Müller on Unsplash

Raser werden ab 1. September kräftiger zur Kasse gebeten. Als Vormerkdelikt laufen diese Vergehen aber nach wie vor nicht.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler hat sich die Verschärfung der Maßnahmen gegen Schnellfahrer zwar ein wenig anders vorgestellt. Dennoch ist es jetzt beschlossene Sache, dass das Glühen künftig ein kräftiges Stück teurer wird. Die üblichen 160 auf der A1 – definitiv Vergangenheit. Unverändert blieben interessanterweise jedoch die Grenzwerte für die Abnahme der Lenkerberechtigung sowie die Tatsache, dass diese Vergehen nicht als Vormerkdelikte behandelt werden.

Mehr zahlen, länger abgeben

Wie sieht das Maßnahmenpaket nun im Detail aus? Zuerst einmal darf man tiefer in die Tasche greifen. Der Strafrahmen wird mehr als verdoppelt. Lag die Obergrenze bislang bei 2.180 Euro, wurde er nun auf 5.000 Euro angehoben. Ebenfalls mit dem Faktor 2 wird die Dauer der Führerscheinabnahmen gerechnet. Wer 40 km/h im Ortsgebiet oder 50 km/h außerorts zu schnell dran ist, darf die Lenkerberechtigung einen Monat lang abgeben, bislang lag der Wert bei zwei Wochen. Im Wiederholungsfall sind nun schon drei Monate angesagt und wer 80 beziehungsweise 90 km/h über dem Limit unterwegs ist, darf ein halbes Jahr zu Fuß gehen – und muss zur Nachschulung.

Psychologentest

Letzter Punkt gilt nämlich als "Besonders gefährliche Verhältnisse", genauso wie die Teilnahme an illegalen Straßenrennen, was im Wiederholungsfall sogar zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung führen kann. Noch nicht ausgearbeitet ist der Programmpunkt der verfassungskonformen Beschlagnahmung. Hier soll in Fällen besonders extremer Raserei der Exekutive die Möglichkeit gegeben werden, Fahrzeuge temporär oder vielleicht sogar dauerhaft einziehen zu können. 
 

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