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Lockdown-Verordnung: Werkstätten geöffnet, Autohandel geschlossen

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Laut der am Sonntagabend veröffentlichten 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung dürfen beim aktuellen Lockdown die Kfz-Werkstätten wieder geöffnet blieben.

Tankstellen, Waschanlagen, Kfz- und Fahrradwerkstätten sind vom Betretungsverbot der Betriebsstätten auch im "Lockdown für Alle" ab 22. November ausgenommen. Das geht aus der 5. COVID-Notmaßnahmenverordnung hervor, die Sonntagabend beschlossen und veröffentlicht wurde.

Die Betriebsstätten des Handels, also auch der Auto- Reifen- und Ersatzteil-Handel, sind hingegen wieder geschlossen. Ausgenommen sind der B2B-Handel (zweiseitig unternehmensbezogener Geschäfte) sowie Click & Collect (Abholung vorbestellter Ware). Für Mitarbeiter gilt weiterhin die 3G-Regelung, FFP2-Masken sind in allen Innenräumen Pflicht. 

Die aktuelle Verordnung finden Sie HIER zum Download.

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