VERLAG TEAM KONTAKT MEDIADATEN ABO
logo

Lockdown-Verordnung: Werkstätten geöffnet, Autohandel geschlossen

main-photo

Laut der am Sonntagabend veröffentlichten 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung dürfen beim aktuellen Lockdown die Kfz-Werkstätten wieder geöffnet blieben.

Tankstellen, Waschanlagen, Kfz- und Fahrradwerkstätten sind vom Betretungsverbot der Betriebsstätten auch im "Lockdown für Alle" ab 22. November ausgenommen. Das geht aus der 5. COVID-Notmaßnahmenverordnung hervor, die Sonntagabend beschlossen und veröffentlicht wurde.

Die Betriebsstätten des Handels, also auch der Auto- Reifen- und Ersatzteil-Handel, sind hingegen wieder geschlossen. Ausgenommen sind der B2B-Handel (zweiseitig unternehmensbezogener Geschäfte) sowie Click & Collect (Abholung vorbestellter Ware). Für Mitarbeiter gilt weiterhin die 3G-Regelung, FFP2-Masken sind in allen Innenräumen Pflicht. 

Die aktuelle Verordnung finden Sie HIER zum Download.

Letzte Meldungen

Mehr lesen >>

Aktuelle Fahrzeugtests

Mehr lesen >>
  • Schon gefahren: DS N°4

  • Test: Mercedes-Benz CLA 350 4MATIC EQ

  • Test: Toyota Hilux GR Sport

  • Alpine A390 – schon gefahren

  • Test: Skoda Elroq RS

  • Schon gefahren: Nissan Qashqai

  • Test: Mercedes EQE

  • Schon gefahren: Alfa Tonale Facelift

  • Test: Audi A6 Avant e-tron

  • Schon gefahren: Kia EV4

Newsletter
Mit dem FLOTTE-Newsletter immer informiert bleiben!
Logo

Kommende Veranstaltungen

WERKSTATT-FORUM 2026

Time: 25/02/2026

Location: Stage3, 1030 Wien

FLEET Convention 2026

Time: 09/06/2026

Location: Hofburg Wien

A&W TAG 2026

Time: 20/10/2026

Location: Hofburg, Wien

© 2025 A&W Verlag GmbH All Rights Reserved Developed by itMedia