Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Laut der am Sonntagabend veröffentlichten 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung dürfen beim aktuellen Lockdown die Kfz-Werkstätten wieder geöffnet blieben.
Tankstellen, Waschanlagen, Kfz- und Fahrradwerkstätten sind vom Betretungsverbot der Betriebsstätten auch im "Lockdown für Alle" ab 22. November ausgenommen. Das geht aus der 5. COVID-Notmaßnahmenverordnung hervor, die Sonntagabend beschlossen und veröffentlicht wurde.
Die Betriebsstätten des Handels, also auch der Auto- Reifen- und Ersatzteil-Handel, sind hingegen wieder geschlossen. Ausgenommen sind der B2B-Handel (zweiseitig unternehmensbezogener Geschäfte) sowie Click & Collect (Abholung vorbestellter Ware). Für Mitarbeiter gilt weiterhin die 3G-Regelung, FFP2-Masken sind in allen Innenräumen Pflicht.
Die aktuelle Verordnung finden Sie HIER zum Download.
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