FLEET Convention 2024: Die besten Bilder
Lassen Sie die FLEET Convention mit uns Revue passieren, wir zeigen Ihnen die besten Bilder der 9. Ausgabe in der Wiener...
Laut der am Sonntagabend veröffentlichten 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung dürfen beim aktuellen Lockdown die Kfz-Werkstätten wieder geöffnet blieben.
Tankstellen, Waschanlagen, Kfz- und Fahrradwerkstätten sind vom Betretungsverbot der Betriebsstätten auch im "Lockdown für Alle" ab 22. November ausgenommen. Das geht aus der 5. COVID-Notmaßnahmenverordnung hervor, die Sonntagabend beschlossen und veröffentlicht wurde.
Die Betriebsstätten des Handels, also auch der Auto- Reifen- und Ersatzteil-Handel, sind hingegen wieder geschlossen. Ausgenommen sind der B2B-Handel (zweiseitig unternehmensbezogener Geschäfte) sowie Click & Collect (Abholung vorbestellter Ware). Für Mitarbeiter gilt weiterhin die 3G-Regelung, FFP2-Masken sind in allen Innenräumen Pflicht.
Die aktuelle Verordnung finden Sie HIER zum Download.
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