VERLAG TEAM KONTAKT MEDIADATEN ABO
logo

Lockdown-Verordnung: Werkstätten geöffnet, Autohandel geschlossen

main-photo

Laut der am Sonntagabend veröffentlichten 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung dürfen beim aktuellen Lockdown die Kfz-Werkstätten wieder geöffnet blieben.

Tankstellen, Waschanlagen, Kfz- und Fahrradwerkstätten sind vom Betretungsverbot der Betriebsstätten auch im "Lockdown für Alle" ab 22. November ausgenommen. Das geht aus der 5. COVID-Notmaßnahmenverordnung hervor, die Sonntagabend beschlossen und veröffentlicht wurde.

Die Betriebsstätten des Handels, also auch der Auto- Reifen- und Ersatzteil-Handel, sind hingegen wieder geschlossen. Ausgenommen sind der B2B-Handel (zweiseitig unternehmensbezogener Geschäfte) sowie Click & Collect (Abholung vorbestellter Ware). Für Mitarbeiter gilt weiterhin die 3G-Regelung, FFP2-Masken sind in allen Innenräumen Pflicht. 

Die aktuelle Verordnung finden Sie HIER zum Download.

Letzte Meldungen

Mehr lesen >>

Aktuelle Fahrzeugtests

Mehr lesen >>
  • Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner

  • Test: Honda e:Ny1

  • Schon gefahren: Ford Capri

  • Schon gefahren: Nissan Interstar

  • Test: Lexus LBX

  • Schon gefahren: Cupra Terramar

  • Dauertest-Abschluss: Toyota bZ4X

  • Test: Suzuki Swift Hybrid

  • Schon gefahren: Renault 5 E-Tech Electric

  • Test: Kia Sorento 2,2 CRDi

Newsletter
Mit dem FLOTTE-Newsletter immer informiert bleiben!
Logo

Kommende Veranstaltungen

FLEET Convention 2025

Time: 24/06/2025

Location: Hofburg Wien

A&W Tag 2025

Time: 14/10/2025

Location: Hofburg Wien

© 2024 A&W Verlag GmbH All Rights Reserved Developed by itMedia