Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Das flächendeckende Parkpickerl in Wien ist seit Anfang März in Kraft. Ausnahmegenehmigungen gibt es, allerdings mit strengen Auflagen.
Ob man die Parkraumbewirtschaftung in ganz Wien jetzt gut oder schlecht findet – sie ist seit wenigen Wochen in Kraft und kann praktisch nicht umgangen werden. Anrecht auf die begehrte Plakette haben nur Anrainer für ihren Wohnbezirk, alle anderen dürfen zwischen 9 und 22 Uhr nur für maximal zwei Stunden gegen Gebühr ihr Fahrzeug auf öffentlicher Fläche abstellen. Das trifft Unternehmen natürlich besonders hart, weswegen es ein paar wenige Ausnahmegenehmigungen gibt.
Beschäftigte.
Möchte man für einen oder mehrere seiner Mitarbeiter eine Parkerlaubnis bewirken, müssen gleich mehrere Anforderungen erfüllt werden.
. Der Arbeitsbeginn desjenigen muss vor 5:30 oder nach 24 Uhr sein, sprich: Außerhalb der Betriebszeiten der Öffentlichen Verkehrsmittel.
. Das Erreichen der Arbeitsstätte ist ohne Auto nicht möglich.
. Innerhalb von 300 Metern in direkter Linie zur Arbeitsstätte steht kein privater oder betriebseigener Parkplatz zur Verfügung.
Hotels und Pensionen.
. Die Genehmigung gilt nur für Pkw, die von Gästen des Beherbungsbetriebes dem Eigner des Hotels anvertraut werden.
. Die Berechnung der möglichen Ausnahmeparkgenehmigungen errechnet sich wie folgt: Anzahl der Betten durch 5 in Außenbezirken, und Anzahl der Betten durch 10 in Innenbezirken.
. Von diesem errechneten Quotienten werden noch die vorhandenen Abstellplätze abgezogen.
Handwerksbetriebe & Transportunternehmen.
. Das Fahrzeug muss auf den Betriebsstandort zugelassen sein und regelmäßig mehrmals in der Woche zur Ausübung der Tätigkeiten über die höchstzulässige Abstelldauer hinaus im Außendienst eingesetzt werden.
. Am Einsatzort steht keine Abstellmöglichkeit zur Verfügung.
. Es kann aufgrund der Abstelldauer der Kurzparkzone (2 Stunden) im Hinblick auf die wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht zugemutet werden, mit der höchstzulässigen Parkdauer das Auslangen zu finden.
Werkstätten & Autohäuser.
. Die Bewilligung wird nur für Vorführfahrzeuge oder Leihfahrzeuge erteilt, die dem Kunden anvertraut werden.
. Die Anzahl der Ausnahmebewilligungen ist grundsätzlich auf 5 pro Betrieb beschränkt.
Zusätzlich bei Betriebsfahrzeugen.
. Pro Betrieb kann nur für ein Fahrzeug eine solche Ausnahme genehmigt werden.
. Das Fahrzeug muss für Zwecke benötigt werden, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Umorganisation ohne besondere Erschwernisse durchgeführt werden können.
Kosten.
Für Mitarbeiter: 60 Euro pro Jahr.
Für Betriebe: 120 Euro pro Jahr für das erste Fahrzeug, 249 Euro für jedes weitere Kfz.
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