Das Jahr 2013 bringt für (Firmen-) Autofahrer einige Änderungen, von
der Streichung der Pendlerpauschale über teurere Strafzettel und
Änderungen beim Führerschein bis hin zu Erleichterungen beim Ziehen
von Gespannen.
Das Jahr 2013 bringt Neuerungen, mit denen sichÖsterreichs
Autofahrer vertraut machen sollten. Einerseits gibt es finanzielle
Entlastungen, gleichzeitig müssen Lenker bei Verkehrsvergehen
deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Organmandat kostet bis zu 90 Euro
BevorstehendeÄnderungen stehen im Verwaltungsstrafgesetz bevor.
Unter anderem bringen diese, so wissen Experten des Autofahrerclubs
ÖAMTC, vermutlich im April oder Mai eine neue Obergrenze für
Organmandate. Liegt diese derzeit bei 36 Euro wird sie danach auf
satte 90 Euro angehoben, was viele Lenker gewiss auch in ihrem Börsel
spüren werden. Auch die Obergrenze von Anonymverfügungen wird
deutlich ansteigen. Derzeit auf 220 Euro beschränkt wird sie auf 365
Euro steigen. Ebenso ändert sich die Obergrenze für Strafverfügungen
von derzeit 300 auf künftig 500 Euro. Weitere Neuerung: Die
Verfolgungsverjährung wird von derzeit 6 Monaten auf 1 Jahr
angehoben.
Neue Führerschein-Regeln
Bereits am 19. Jänner 2013 tritt die 14. Novelle zum
Führerscheingesetz in Kraft, auch mit einigen Änderungen: Künftig ist
die Gültigkeitsdauer des Führerscheins auf 15 Jahre beschränkt. Die
neue Führerscheinklasse AM wird für das Lenken von Mopeds und
vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ausgestellt. Änderungen gibt es
auch bei der Motorradausbildung. Ab 16 Jahren kann die Klasse A1
erworben werden und berechtigt zum Fahren eines 125-ccm Motorrades,
ab 18 Jahren die Klasse A2, der Führerschein der Klasse A kann (nach
Absolvierung der Stufen A1 und A2) ab 20 Jahren erworben werden. Ohne
Stufenzugangist der Erwerb des "offenen"
A-Scheins erst ab 24 Jahren möglich. Was viele Nach-wuchs-Lenker
freuen wird, ist auch eine Neuregelungbei der L-17 Ausbildung. Diese
kann künftig bereits mit15,5 Jahren begonnen werden.
Keine Pendlerpauschale für Arbeitnehmer mit privat genütztem
Dienstwagen
Während 2013 sich Pendler mit eigenem Pkw über zusätzliche
Entlastungen von 150 Millionen Euro freuen dürfen, werden
Arbeitnehmer mit Dienstwagen, die diesen auch privat nutzen, Einbußen
hinnehmen müssen. Für die Betroffenen wird es 2013 keine
Pendlerpauschale mehr geben. Zusätzlich sollen Anspruchsberechtigte
laut Experten vom ÖAMTC zur aktuellen Förderungen auch 2 Euro pro
einfachem Entfernungskilometer erhalten. Erhöht wird auch der
Pendlerzuschlag für Geringverdiener, er beträgt zukünftig 18 Prozent
der Sozialversicherungsabgaben. Die Deckelung wird mit 290 Euro pro
Jahr mehrals verdoppelt. Entlastet werden künftig auch
Teilzeitbeschäftigte und Wochenpendler.
Radler werden beim Telefonieren zur Kasse gebeten
Voraussichtlich ab 31. März 2013 treten auch neue Bestimmungen für
das Lenken von Fahrrädern in Kraft. Unter anderem sollen
Fahrradstraßen eingeführt werden. "Andere Verkehrsteilnehmer dürfen
diese Straßen nur in Ausnahmefällen befahren, etwa Anrainer zur
Zu-und Abfahrt", weiß ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Wasin den
sogenannten neuen "Begegnungszonen" nicht zutrifft. In diesen sind
alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Aufgehoben wird auch die
Radwegbenützungspflicht. Quadratische Verkehrszeichen weisen künftig
auf eine freiwillige Radwegbenützung, runde Verkehrszeichen auf eine
verpflichtende Radwegbenützung hin. Untersagt ist beim Radfahren das
Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, bei
Nichteinhaltung drohen Radlern Strafen bis zu 72 Euro.
Höhere NoVA
Um 10 g/km wurden mit 1. Jänner 2013 die CO 2-Grenzwerte beim Malus
der NoVA-Berechnung gesenkt. Was bedeutet, dass sich diese für alle
Fahrzeuge mit einem CO 2 Ausstoß von 150 g/km erhöhen wird. 2013
erhalten bleibt der Bonus von 600 Euro für Fahrzeuge mit
umweltfreundlichem Antrieb (u. a. Hybrid oder Erdgas). Er wirdrückwirkend mit 1.9.2012 bis 31.12.2014 verlängert, der Bonus
versteht sich inklusive dem Erhöhungsbeitrag von 20 Prozent.
Erleichterungen für Gespannfahrer
Erleichterungen wird es künftig für Lenker von Gespannen bis zu 4,25
Tonnen geben. Künftig reicht ein Training (7 Stunden) um ein
derartiges Gespann lenken zu dürfen, das Ablegen einer Prüfung ist
nicht notwendig.