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Vieles teurer, manches leichter

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Das Jahr 2013 bringt für (Firmen-) Autofahrer einige Änderungen, von der Streichung der Pendlerpauschale über teurere Strafzettel und Änderungen beim Führerschein bis hin zu Erleichterungen beim Ziehen von Gespannen.

Das Jahr 2013 bringt Neuerungen, mit denen sichÖsterreichs Autofahrer vertraut machen sollten. Einerseits gibt es finanzielle Entlastungen, gleichzeitig müssen Lenker bei Verkehrsvergehen deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Organmandat kostet bis zu 90 Euro

BevorstehendeÄnderungen stehen im Verwaltungsstrafgesetz bevor. Unter anderem bringen diese, so wissen Experten des Autofahrerclubs ÖAMTC, vermutlich im April oder Mai eine neue Obergrenze für Organmandate. Liegt diese derzeit bei 36 Euro wird sie danach auf satte 90 Euro angehoben, was viele Lenker gewiss auch in ihrem Börsel spüren werden. Auch die Obergrenze von Anonymverfügungen wird deutlich ansteigen. Derzeit auf 220 Euro beschränkt wird sie auf 365 Euro steigen. Ebenso ändert sich die Obergrenze für Strafverfügungen von derzeit 300 auf künftig 500 Euro. Weitere Neuerung: Die Verfolgungsverjährung wird von derzeit 6 Monaten auf 1 Jahr angehoben.

Neue Führerschein-Regeln

Bereits am 19. Jänner 2013 tritt die 14. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft, auch mit einigen Änderungen: Künftig ist die Gültigkeitsdauer des Führerscheins auf 15 Jahre beschränkt. Die neue Führerscheinklasse AM wird für das Lenken von Mopeds und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ausgestellt. Änderungen gibt es auch bei der Motorradausbildung. Ab 16 Jahren kann die Klasse A1 erworben werden und berechtigt zum Fahren eines 125-ccm Motorrades, ab 18 Jahren die Klasse A2, der Führerschein der Klasse A kann (nach Absolvierung der Stufen A1 und A2) ab 20 Jahren erworben werden. Ohne Stufenzugangist der Erwerb des "offenen"

A-Scheins erst ab 24 Jahren möglich. Was viele Nach-wuchs-Lenker freuen wird, ist auch eine Neuregelungbei der L-17 Ausbildung. Diese kann künftig bereits mit15,5 Jahren begonnen werden.

Keine Pendlerpauschale für Arbeitnehmer mit privat genütztem Dienstwagen

Während 2013 sich Pendler mit eigenem Pkw über zusätzliche Entlastungen von 150 Millionen Euro freuen dürfen, werden Arbeitnehmer mit Dienstwagen, die diesen auch privat nutzen, Einbußen hinnehmen müssen. Für die Betroffenen wird es 2013 keine Pendlerpauschale mehr geben. Zusätzlich sollen Anspruchsberechtigte laut Experten vom ÖAMTC zur aktuellen Förderungen auch 2 Euro pro einfachem Entfernungskilometer erhalten. Erhöht wird auch der Pendlerzuschlag für Geringverdiener, er beträgt zukünftig 18 Prozent der Sozialversicherungsabgaben. Die Deckelung wird mit 290 Euro pro Jahr mehrals verdoppelt. Entlastet werden künftig auch Teilzeitbeschäftigte und Wochenpendler.

Radler werden beim Telefonieren zur Kasse gebeten

Voraussichtlich ab 31. März 2013 treten auch neue Bestimmungen für das Lenken von Fahrrädern in Kraft. Unter anderem sollen Fahrradstraßen eingeführt werden. "Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese Straßen nur in Ausnahmefällen befahren, etwa Anrainer zur Zu-und Abfahrt", weiß ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Wasin den sogenannten neuen "Begegnungszonen" nicht zutrifft. In diesen sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Aufgehoben wird auch die Radwegbenützungspflicht. Quadratische Verkehrszeichen weisen künftig auf eine freiwillige Radwegbenützung, runde Verkehrszeichen auf eine verpflichtende Radwegbenützung hin. Untersagt ist beim Radfahren das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, bei Nichteinhaltung drohen Radlern Strafen bis zu 72 Euro.

Höhere NoVA

Um 10 g/km wurden mit 1. Jänner 2013 die CO 2-Grenzwerte beim Malus der NoVA-Berechnung gesenkt. Was bedeutet, dass sich diese für alle Fahrzeuge mit einem CO 2 Ausstoß von 150 g/km erhöhen wird. 2013 erhalten bleibt der Bonus von 600 Euro für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb (u. a. Hybrid oder Erdgas). Er wirdrückwirkend mit 1.9.2012 bis 31.12.2014 verlängert, der Bonus versteht sich inklusive dem Erhöhungsbeitrag von 20 Prozent.

Erleichterungen für Gespannfahrer

Erleichterungen wird es künftig für Lenker von Gespannen bis zu 4,25 Tonnen geben. Künftig reicht ein Training (7 Stunden) um ein derartiges Gespann lenken zu dürfen, das Ablegen einer Prüfung ist nicht notwendig.

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