Test: Omoda 9 – Flaggschiff mit Feinschliff
Der Name Omoda kommt von O wie Oxygen (dt. Sauerstoff) und Moda (dt. Mode). Sie wollen für frische Impulse und Innovatio...
Der Toleranzzeitraum für die abgelaufene §57a-Begutachtung ist in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern relativ großzügig bemessen. Bis zu vier Monate nach Fälligkeit darf man "überziehen", es darf weder eine Strafe verhängt werden, noch entstehen Nachteile im Schadensfall, das Pickerl gilt noch nicht als abgelaufen, so die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Meist gelesen
Aktuelle Ausgabe
Letzte Meldungen
Mehr lesen >>Aktuelle Fahrzeugtests
Mehr lesen >>
Kommende Veranstaltungen
© 2026 A&W Verlag GmbH All Rights Reserved Developed by itMedia