FLEET Convention 2024: Die besten Bilder
Lassen Sie die FLEET Convention mit uns Revue passieren, wir zeigen Ihnen die besten Bilder der 9. Ausgabe in der Wiener...
Der Toleranzzeitraum für die abgelaufene §57a-Begutachtung ist in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern relativ großzügig bemessen. Bis zu vier Monate nach Fälligkeit darf man "überziehen", es darf weder eine Strafe verhängt werden, noch entstehen Nachteile im Schadensfall, das Pickerl gilt noch nicht als abgelaufen, so die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Meist gelesen
Aktuelle Ausgabe
Letzte Meldungen
Mehr lesen >>FLEET Convention 2024
Mehr lesen >>Kommende Veranstaltungen
© 2024 A&W Verlag GmbH All Rights Reserved Developed by itMedia