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Unterschiedliche Pickerl-Toleranz

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Der Toleranzzeitraum für die abgelaufene §57a-Begutachtung ist in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern relativ großzügig bemessen. Bis zu vier Monate nach Fälligkeit darf man "überziehen", es darf weder eine Strafe verhängt werden, noch entstehen Nachteile im Schadensfall, das Pickerl gilt noch nicht als abgelaufen, so die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

In vielen anderen Ländern gibt es diese Toleranzfristen nicht, Probleme sind vorprogrammiert. Obwohl es internationalen Vereinbarungen widerspricht, werden Autofahrer immer wieder mit Strafen belegt oder an der Einreise gehindert.

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