Schon gefahren: Audi A5/S5
Bei Audi erkennt man die Antriebsart künftig an der Typenbezeichnung, gerade Zahlen für E-Antrieb, ungerade für Verbrenn...
Mit der Novellierung des Maß- und Eichgesetzes, das am 17. Mai 2017 im Parlamentsplenum beschlossen werden soll, hat die Bundesinnung der Kfz-Techniker eine deutliche Ersparnis für die Werkstätten erkämpft.
Im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats wurde dei Novelle des Maß- und Eichgesetzes am 11. Mai bereits beschlossen: Einige der bisher erforderlichen Eichungen wurden gestrichen, andere, weiterhin verpflichtende wurden von bisher alle 2 Jahre auf künftig alle 4 Jahre ausgedehnt.
„Wir haben lange dafür gekämpft, dass die EU-Richtlinie nicht verschärft umgesetzt wird und es somit zu einer Entlastung für unsere Mitglieder kommt“, sagt Dipl.-oec. Andreas Westermeyer, BA MLS der Referent der Bundesinnungsgruppe Metall, Elektro, Sanitär, Mechantronik und Fahrzeugtechnik: „Mit dieser Novellierung ersparen sich unsere Mitglieder in Zukunft mindestens die Hälfte der bisherigen Kosten für die Eichung von Geräten!“. Bei mindestens 70 eichpflichtigen Geräten seien das „schon einige 1.000 Euro“.
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