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NoVA-Wahnsinn: Erhöhung und künftig auch für Nutzfahrzeuge!

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Foto: Adobe Stock

Der erste Gesetzesentwurf für die kommende Steuerreform liegt auf dem Tisch, im Hinblick auf die NoVA eine echte Hiobsbotschaft für Unternehmer und Fuhrparkbetreiber.

UPDATE:

Mittlerweile wurde die NoVA-Reform vom Parlament abgesegnet, Infos dazu in diesem Artikel!

Die kommende Steuerreform könnte nach einem ersten Gesetzesentwurf drastische Erhöhungen nicht nur für Fahrzeuge mit starken Verbrennungsmotoren bringen. Auch leichte Nutzfahrzeuge würden ihre NoVA-Befreiung gänzlich verlieren. Es ist noch gar nicht so lange her, da bekam VW-Chef Herbert Diess am Ende eines Vortrags auf der TU in Graz die Frage gestellt, ob sich die Elektromobilität denn jemals durchsetzen wird können. Seine fast schon prophetische Antwort: „Wenn es die Politik will, dann ja.“

Zwar gab es aus Brüssel schon erste Anzeichen, dass die kommende EU-7-Abgasnorm Benzinern und Diesel den Auspuff ziemlich zuschnüren könnte (siehe Kasten). Doch ausgerechnet Österreich bietet ihm jetzt ungeplante Schützenhilfe in Form der so genannten Ökosozialen Steuerreform. So soll es ab Mitte 2021 neben der permanenten Erhöhung der Normverbrauchsabgabe und Mineralölsteuer im Rahmen des Steuererhöhungs-Automatismus auch eine grundsätzliche Ökologisierungswelle im gesamten Verkehrsbereich geben, die nicht nur den Individualverkehr auf der Straße betrifft.

Die wichtigsten Eckpunkte sind:

- Auf jedes Flugticket wird es eine Abgabe von 12 Euro geben.

- Die LKW-Maut wird zum Beispiel nach Euro-Klassen stärker gespreizt.

- Die Pendlerpauschale wird ebenfalls unter umwelttechnischen Gesichtspunkten treffsicherer ausgelegt.

- Dem Tanktourismus wird der Kampf angesagt, um so den Schwerverkehr zu reduzieren.

Ein Punkt interessiert uns natürlich am Brennendsten:

- Die Umgestaltung und Neuberechnung der Normverbrauchsabgabe.

NoVA kontinuierlich wieder neu

Zuerst wird der bisherige Freibetrag von 115 Gramm CO2 je Kilometer weiter abgesenkt. 2021 um 3 Gramm, von 2022 bis 2024 dann schon jeweils um 5 Gramm auf insgesamt 133 Gramm. Der nächste Schritt ist die stufenweise Senkung des Malusbetrags bis ebenfalls 2024. Dieser klettert in diesem Zeitraum von 50 auf 80 Euro. Ab 2021 wird er schon ab einem CO2-Ausstoß von 200 Gramm fällig, ab 2024 bereits bei 155 Gramm.

Auch die letzte schützende Hand für besonders leistungsstarke Fahrzeuge, nämlich die Deckelung der NoVA bei 32 Prozent wird laut dem Gesetzesentwurf ab Mitte 2021 Geschichte sein. Geplant ist eine Anhebung auf 50 Prozent, wobei alle 12 Monate dann 10 Prozentpunkte dazukommen. Bis 2024 liegt die neue NoVA-Obergrenze somit bei schlanken 80 Prozent.

Als Randnotiz sei noch erwähnt, dass auch die Motorräder von den Regierungsplänen nicht ausgenommen sind. So soll die Besteuerung besonders verbrauchsstarker Zweiräder von 20 auf 30 Prozent anwachsen. Laut ÖAMTC kann sich durch diese Pläne die Neuwagenabgabe zum Beispiel für einen VW Sharan verdoppeln: Für das Modell 1,4 TSI Family mit 150 PS zum Beispiel – derzeit zu einem Nettopreis von 28.400 Euro zu haben – wären heuer noch 3.344 Euro NoVA fällig, 2024 aber schon 6.560 Euro. Für Martin Grasslober, Leiter Verkehrswirtschaft des ÖAMTC, starker Tobak: „Gerade Familien werden besonders tief in die Tasche greifen müssen, da sie größere und damit verbrauchsstärkere Autos benötigen.“

Was laut Autofahrerclub zudem ein wenig sauer aufstößt, ist die Tatsache, dass die Koalition diesen Antrag im Eilverfahren und ohne jegliche Möglichkeit zur Begutachtung eingebracht hat. „Unverständlich ist, dass nicht einmal abgewartet wurde, welchen Effekt die erst kürzlich in Kraft getretenen Änderungen im Steuersystem überhaupt haben", so Grasslober weiter. „Offenbar geht es weniger um den Klimaschutz, sondern mehr um die schnelle Steuererhöhung."

Noch drastischer aber kommen von diesen Maßnahmen PS-starke Exoten zum Handkuss, die – so fair muss man sein – in der Zulassungsstatistik aber auch schon bislang nur eine Statistenrolle einnahmen: Ein BMW X4 M etwa wird nur durch diese Neuberechnung um 11.200 Euro teurer (32.800 statt 21.600 Euro NoVA), ein Range Rover Sport SVR gar um 29.000 Euro (67.000 statt 38.300 Euro NoVA). Im Umkehrschluss könnten besonders verbrauchsarme Fahrzeuge sogar ein wenig günstiger werden, wobei das natürlich auch immer nur für 12 Monate gilt.

Damit aber nicht genug! So sieht das vom Ministerrat präsentierte Gesetz vor, eine NoVA-Befreiung nur mehr für umweltfreundliche Fahrzeuge zu gewähren. Gemeint sind mit dieser weitläufigen Formulierung alle Antriebsformen mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm – explizit somit nicht nur Elektroautos, sondern auch die wenigen Modelle mit Wasserstoff-Brennstoffzelle.

Mehr Ausnahmen soll es nicht mehr geben, was vor allem eine große Fahrzeuggruppe mit einem Schlag ausschließen würde: leichte Nutzfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Konkret sind hier alle Modelle zur Güterbeförderung der Klasse N1 gemeint. Diese Gruppe ist so weitläufig ausgelegt, dass sie für geschickte Händler als Schlupfloch genutzt wurde, um zum Beispiel PS-starke Pick-ups als Leicht-LKW unters Volk zu mischen.

Nun aber sind alle betroffen, und zwar jeder Kasten- und Pritschenwagen mit Benzin- oder Dieselmotor. Für Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, ein untragbarer Zustand: „Was jetzt passiert, ist der Versuch, Steuererhöhungen zu einem überraschenden Zeitpunkt inmitten des Lockdowns, ohne Begutachtung und ohne Einbindung der Automobilwirtschaft durchzubringen. Das ist de facto eine Steuererhöhung quer über alle Fahrzeugklassen. Und eine Verschärfung für eine Branche, die ohnehin schon am Boden liegt.“

Nur zwei Beispiele, was diese Pläne – so sie denn auch wirklich in die Tat umgesetzt werden – für Auswirkungen hätte: Ein großes Modell wie der VW Crafter 30 L3H2 in der Basisausstattung und dem 102-PS-Motor kostet derzeit 23.900 Euro ohne Mehrwertsteuer. Bei einem Verbrauch von mindestens 9,2 Liter wäre das ein CO2-Ausstoß von 241 Gramm, was nach dem neuen Berechnungsmodell eine Abgabenhöhe von knapp 5900 Euro bewirken würde.

Ein kleinerer Renault Trafic, erhältlich ab 24.530 Euro netto mit 120 PS, verbraucht laut Liste 7,1 Liter Diesel, was 188 Gramm CO2 bedeuten würde. Hier käme ein NoVA-Betrag von knapp 3300 Euro hinzu. Als schwacher Trost gilt hier die Übergangsfrist bis 1. Juni 2021. Wer einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag hat, der vor diesem Stichtag abgeschlossen wurde, kann sein N1-Vehikel noch bis zum 1. November 2021 nach dem alten Regelwerk zulassen.

Und sogar um den Tanktourismus unter den Brummis zu stoppen, gibt es schon erste innovative Ideen: Eine Erhöhung der Mineralölsteuer auf Diesel nämlich, die derzeit – noch – 8,5 Cent pro Liter niedriger ist als auf Benzin. So viel Entgegenkommen hätte sich Herr Diess wohl auch wieder nicht erwartet.

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