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Ein steuerlicher Dauerbrenner

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Dr. Patricia Hueber ist Steuerberaterin und Partnerin beim Wiener Wirtschaftsprüfer Hammerschmied Hohenegger&Partner. Ihr Spezialgebiet liegt in der steuerlichen Beratung von Klein-und Mittelunternehmen.

Die Kombination Steuern und Autos kommt nicht aus der Mode. Nicht immer muss es sich um Mehrbelastungen handeln. Das beweisen die nachstehend für Sie recherchierten aktuellen Änderungen beziehungsweise Entscheidungen.

Pendlerpauschale neu ab 2013

Die in der letzten Kolumne angekündigte Neuregelung der Pendlerpauschale wurde am 27. Februar vom Nationalrat endgültig beschlossen. Sie tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2013 in Kraft, wobei Dienstgeber bis 30. Juni 2013 Zeit haben, die Lohnverrechnung entsprechend aufzurollen. Bezüglich der Rückwirkung gibt es allerdings eine Ausnahme: Jenen Arbeitnehmern, denen ein arbeitgebereigenes Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird, steht ab 1. Mai keine Pendlerpauschale mehr zu.

Zusammengefasst nochmals die Eckpunkte der neuen Regelung: Die Pendlerpauschale steht künftig auch für Teilzeitbeschäftigte zur Verfügung. Dies war bisher ausgeschlossen. Ganz neu ist der "Pendler-Euro", den es in Zukunft zusätzlich zur kleinen beziehungsweise großen Pendlerpauschale gibt. Ebenfalls neu sind das "Jobticket für alle"(dabei stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten steuerfrei eine Jahreskarte oder ein anderes, nicht übertragbares Ticket zur Verfügung) sowie die Anhebung der Negativsteuer.

Keine doppelte Nachtmaut auf Brenner-Autobahn

Die Höhe der Maut für die Nutzung der Brenner-Autobahn war in der Vergangenheit bereits mehrfach Thema von Diskussionen und Verhandlungen. Zuletzt hat der erhöhte Tarif für Nachtfahrten auf der Gesamtstrecke der Brenner-Autobahn (hier musste für Lkws mit mehr als 4 Achsen das Doppelte des Tagestarifs bezahlt werden) zu Kontroversen geführt. In einem aktuellen Urteil war zu klären, ob dieser erhöhte Nachttarif eine Diskriminierung ausländischer Frächter darstellt und somit gleichheitswidrig ist. Der Oberste Gerichtshof hat dies bejaht und eine zumindest mittelbare Diskriminierung festgestellt. Bei jenen Fahrzeugen, die nur Teilstrecken der Autobahn nutzten und somit nur den Normaltarif zu zahlen hatten, handle es sich überwiegend um in Österreich zugelassene Fahrzeuge, wohingegen die Nutzung der Gesamtstrecke fast ausschließlich nicht in Österreich zugelassene Fahrzeuge beträfe.Im betroffenen Fall muss somit die zu viel gezahlte Maut für die Nachtfahrten zurückgezahlt werden -zweifellos eine angenehme Überraschung für Firmen, die in ihren Flotten schwere Lkws einsetzen und damit auf der Brenner-Route unterwegs sind.

Kfz-Steuer bei Hybridautos

Die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer basiert auf der Leistung des Fahrzeuges, wobei der vom Hersteller im Zulassungsschein eingetragene Wert ausschlaggebend ist. Bei der Zulassung von Elektro-Hybrid-Fahrzeugen kam es jedoch zu Unklarheiten, ob nun die Leistung des Verbrennungsmotors oder die Gesamtleistung - somit also die kombinierte Motorkraft von Verbrennungsaggregat und Elektromotor -ausschlaggebend ist.

Diese Unsicherheit wurde nun ausgeräumt: Seit 1. Jänner 2013 ist nur noch die Nenndauerleistung des Verbrennungsmotors als Bemessungsgrundlage zur Steuerermittlung heranzuziehen. Sollte in früher ausgestellten Zulassungsbescheinigungen noch der alte Wert eingetragen sein, kann die Versicherung jedoch bereits den niedrigeren Wert nach der neuen Regelung zur Berechnung verwenden, sofern dem Versicherungsunternehmen die entsprechenden Daten vorliegen.

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