Schon gefahren: VW Tayron
Ist der neue Tayron einfach nur ein verlängerter Tiguan oder doch ein eigenständiges Modell? Eine erste Ausfahrt verrät ...
Im dritten Teil unserer Schadenmanagement-Serie befasst sich Fuhrparkprofi Andreas Kral mit den Tricks und Tücken der Abrechnung mit Leasinganbietern.
Wenn ich Fahrzeuge lease, dann kümmert sich der Eigentümer um die Schadenabwicklung, oder? Schließlich verfügt der Leasinggeber über ein entsprechendes Know-how und ist in der Lage, aufgrund seiner Flottengröße entsprechende Sonderkonditionen mit einem Werkstättennetz auszuhandeln, die letztlich den Kunden zugutekommen. Nur eine Schadenmeldung ist nötig – zumindest in der Theorie, denn einige Punkte gibt es dennoch zu beachten.
Captive
Zuerst kommt es darauf an, ob es sich um einen Captive-Anbieter handelt, der die Interessen des Importeurs beziehungsweise der angeschlossenen Markenhändlerorganisation vertritt. Wenn ja, liegt es im Interesse des Leasinggebers, dass seine Flottenkunden ausschließlich die Werkstätten der jeweiligen Marken besuchen, diese ausgelastet sind und höhere Umsätze generieren. Da dort ja auch meist Service et cetera anfällt, muss man nicht extra woanders hinfahren, um beispielsweise die Windschutzscheibe ersetzen zu lassen, wenn diese für die §-57a-Überprüfung zu erneuern ist.
Erhält der Flottenkunde dann aufgrund der Fuhrparkgröße auch einen Ersatzteilerabatt von zehn, 15 oder teilweise auch 20 Prozent, wirkt sich dies positiv auf die Reduktion der Schadenhöhe – und in Folge auch der (geringeren) Versicherungsprämie aus. Dazu kommt, dass das Routing fallweise auch noch dadurch unterstützt wird, dass ein geringerer Selbstbehalt zu Tragen kommt. Die den Händlern angeschlossenen Werkstätten verfügen zudem über eine höhere Anzahl von Ersatzfahrzeugen. Der Kunde bekommt dann während der Reparaturdauer ein Modell einer Marke, die er schon kennt und kommt oft für diese Kosten extra auf.
Markenunabhängiger Leasinggeber
Handelt es sich um einen markenunabhängigen Leasinggeber, sieht die Sache schon anders aus. Hier wird man in dessen Body-Partner-Netzwerk geroutet. Meist besteht das aus Werkstätten, die auf keine Marke spezialisiert sind und Stundensätze verrechnen, die vielfach unter denen der Markenwerkstätten in der vergleichbaren Region liegen.
Um die Lenker zu instruieren, in welche Werkstätten sie fahren sollen, wollte ich beispielsweise wissen, wie hoch die Stundensätze vom jeweiligen Leasingunternehmen in einigen Ballungsräumen sind. Trotz mehrfacher Nachfrage war es mir nicht möglich, die Höhe der Stundensätze zu erfragen. Dies wurde mit Hinweis auf „Datenschutz“ beziehungsweise „Compliance“ verwehrt: „Wir haben daher intern Ihren Wunsch nach den Stundensätzen auch mit unserer Compliance Abteilung besprochen und geprüft. Leider hat diese Prüfung allerdings ergeben, dass wir die Stundensätze unserer Partner nicht an Dritte weitergeben dürfen Es tut mir leid, Ihnen hier keine anderen Nachrichten überbringen zu können, aber auch wir müssen uns an unsere strengen Compliance-Vorgaben halten.“ Spannend, da sich dann beim Erhalt von Rechnungskopien (um bei Unfallreparaturen von vorsteuerabzugsfähigen Fahrzeugen die Mehrwertsteuer abziehen zu können) herausgestellt hat, dass es sich fast immer um die aushangpflichten Stundensätze handelte – ohne jeglichen Abzug. Wie kann es also sein, dass wenn der Flottenanbieter über eine so große Flotte von Tausenden von Fahrzeugen verfügt, diese zum „Listenpreis“ reparieren lässt, wenn schon Kleinfuhrparks ab zehn Fahrzeugen einer Marke Rabatte bekommen?
Haftpflicht & Kür
Somit werden die Unfallinstandsetzungen in der Kasko je Endkunde bis zu zehn bis 15 Prozent teurer durch die „Auslagerung“ via Leasingprovider. Gleiches gilt auch für Haftpflichtschäden, bei denen es dazu noch eine strenge Schadenminderungspflicht gibt. Versicherer haben damit offenbar kein Problem und sehen das gegebenenfalls lediglich als „nicht ausgeschöpftes Potenzial zu Schadenminderung“. Deren Sachverständige prüfen keinerlei Rabatte oder Sonderkonditionen, zumal diese denen auch nicht bekannt sind. Im Falle des Falles wird der Versicherer sanieren und die Prämien oder Selbstbehalte werden einfach erhöht. Dazu kommt: Es gibt meist auch keinerlei Ersatzteilerabatte, im Gegenteil. Auf die benötigten Teile des Herstellers (so diese auch verbaut werden und nicht Identteile aus dem Zubehör) werden noch fünf Prozent Beschaffungskosten aufgeschlagen, was Versicherungen aber auch anstandslos akzeptieren.
Eine Hand repariert die andere
Besonders teuer kann es werden, wenn man zu einer Markenhändlerorganisation geroutet wird, die diese Marke aber nicht vertritt, jedoch den Stundensatz verrechnet, den die vertretenen Marken am Markt noch in der Lage sind durchzusetzen. Dies führt zu hohen Schadenkosten, die sich dann gegebenenfalls auch auf die Prämiengestaltung niederschlagen. Somit ist der Flottenkunde durch dieses Verhalten der „Geschädigte“. Der Leasinggeber hingegen profitiert im Falle der Versicherungsvermittlung dann möglicherweise sogar noch zusätzlich durch höhere Vermittlungsprovisionen, basierend auf höheren Versicherungsprämien. Auf der anderen Seite soll es noch Zuwendungen aus dem Titel „Werbekostenzuschuss“ oder ähnlichen Textierungen an den Auftraggeber/Eigentümer der Fahrzeuge geben, die sicherstellen, dass der Leasinggeber von dem Routing und den sonstigen Maßnahmen auch etwas hat. Wie wäre es sonst zu erklären, dass, so man selbst mit einem kleinen Fuhrpark Konditionen verhandelt, dies durchaus möglich ist? Sobald man der Werkstätte bekannt gibt, dass es sich zum Beispiel um ein internationales Fuhrparkleasingunternehmen handelt, das die Fahrzeuge verwaltet, erübrigen sich Fragen nach Sondervereinbarungen, denn dann herrscht „Stillschweigen“ …
Fazit
Da es sich am Markt offenbar nicht durchsetzen hat lassen, dass der Flottenkunde eine monatliche „angemessene“ Gebühr für die Schadenabwicklung bezahlt, die die Kosten abdeckt, hat man eben auf diese Weise Abhilfe geschaffen. Gelegentlich bieten diese Body-Partner auch kostenfreie Ersatzfahrzeuge und ein Hol-Bring-Service an, welches oft nicht in die Kostenbetrachtung miteinfließt. Ist man beispielsweise vertraglich gezwungen, die Schäden über den Leasinggeber und dessen Versicherung abzuwickeln, kann es auch beim Harzen von Scheiben deutlich teurer werden, als wenn man selbst bezahlt. Die Versicherer akzeptieren dafür durchaus Beträge bis zu 193,80 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Betriebe verrechnen den zahlenden Endkunden dann beispielsweise nur 72 Euro inklusive Mehrwertsteuer, somit deutlich weniger.
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