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Auf Nummer sicher gehen

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Mit einer KFG-Novelle will das Verkehrsministerium den Kilometerstand von Pkw in Zukunft beim „Pickerl“ erfassen lassen.

Bei 5 bis 12 % aller verkauften Gebrauchtfahrzeuge ist der Kilometerstand manipuliert, besagen die Schätzungen der EU-Kommission. Dem soll nun ein Riegel vorgeschoben werden. "Wie viele Kilometer ein Auto schon gelaufen ist, ist ein wichtiger Faktor für den Verkaufswert von Gebrauchtwagen. Mit der Erfassung des Kilometerstands erhöhen wir die Sicherheit für den Käufer beträchtlich", sagt Verkehrsminister Alois Stöger.

 

Dabei soll der Kilometerstand bei jeder §57a-Überprüfung in die sogenannte zentrale Begutachtungsdatenbank eingetragen werden. Zu dieser ZBM erhalten alle §57a-berechtigten Betriebe Zugang – für den Endkunden kann diese aber nicht eingesehen werden. Alle Einzelheiten zu der Novelle im Detail findet man in der kommenden Ausgabe der „AUTO-Information“.

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