Schon gefahren: Audi A5/S5
Bei Audi erkennt man die Antriebsart künftig an der Typenbezeichnung, gerade Zahlen für E-Antrieb, ungerade für Verbrenn...
Einmal mehr zeigt sich anhand der Diskussion über „Umstrukturierungen“ nicht nur im österreichischen BMW-Händlernetz, welchen Schutz ein Händler-Rechtschutz-Paket bieten kann, sollte es zu Streitigkeiten mit dem Importeur kommen.
Von Bundesgremium des Fahrzeughandels und der Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker wurde mit dem Branchenversicherer Garanta ein Rechtschutz-Spezialprodukt entwickelt, welches für den Fall von Streitigkeiten zwischen Kfz-Betrieben und Importeuren neben verschiedenen Rechtschutzdeckungen, insbesondere auch darauf abzielt, außergerichtliche Streitbeteiligung im Sinne beider Parteien nicht nur zu ermöglichen sondern auch finanziell zu unterstützen.
Dabei geht es, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, darum, dass bei Auseinandersetzungen aus Vertriebsvereinbarungen zwischen Händlern und Importeuren vor Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges, also vor Einbringung einer entsprechenden Klage, der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung zwingend vorzunehmen ist.
Die außergerichtliche Streitbeilegung kann nicht nur bei einer Schlichtungsstelle sondern auch im Zuge eines Mediationsverfahrens durchgeführt werden.
Der Garanta-Rechtschutz-Spezialtarif bietet, wie Kurt Molterer, Generalbevollmächtigter der Garanta mitteilt, entsprechende Kostenübernahmen im Zusammenhang mit der Streitbeilegung.
Details zur künftigen „Netzstrategie“ der BMW Group in Österreich finden Interessierte in der kommenden Ausgabe der „AUTO-Information“, Nr. 2365, die am Freitag, dem 14. April 2017 erscheint.
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