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Neue NoVA ist fixiert, Sachbezug im Entwurfsstadium

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Das Parlament hat die NoVA ab 2020 abgesegnet und damit ein Schreckensszenario verhindert. Der Entwurf zum Sachbezug liegt ebenfalls auf dem Tisch und sollte eigentlich nur Formsache sein.

UPDATE 4.11.2019: Nun steht auch die Sachbezugsregellung fest. Alle Details finden Sie HIER

Eigentlich war ja alles klar für die NoVA ab 2020, mit dem vorzeitigen Ende der Regierung hing aber ein Damoklesschwert über der ungeliebten Abgabe. Dann wäre nämlich die Übergangsregelung ausgelaufen und die neuen WLTP-Werte im Hinblick auf den (am Papier) höheren CO2-Ausstoß hätten sich mehr oder weniger massiv auf die Neuwagen-Preise ausgewirkt. 

Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung, zeigt sich über die vom Nationalrat beschlossenen Anpassungen, die Teil der Steuerreform waren, erfreut. Er fordert, die Sachbezugsregelung nun ebenfalls rasch zu novellieren. „Wir begrüßen die großteils aufkommensneutrale Anpassung der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer. Damit konnte noch rechtzeitig verhindert werden, dass sich Fahrzeuge ab 1. Jänner 2020 massiv verteuern“, sagt Kerle.

 

Sachbezugsneuregelung soll folgen

Wichtig sei nun, parallel dazu auch die Sachbezugsregelung so rasch wie möglich an das neue Messverfahren anzupassen, setzt Kerle nach. Auch beim Sachbezug werden die offiziellen Verbrauchswerte, die durch das Messverfahren WLTP nominell steigen, als Berechnungsbasis des Sachbezugs herangezogen. Der Entwurf zum "Sachbezug Neu" liegt schon auf dem Tisch. Die CO2-Grenze wurde für die WLTP-Werte für 2020 auf 141 Gramm pro Kilometer gesetzt, bis 2025 soll diese wie bisher jedes Jahr um drei Gramm sinken, die Umsetzung im Parlament sollte eigentlich nur noch Formsache sein. Nicht unwichtiges Detail: Künftig soll bei Gebrauchtwagen nicht mehr der Grenzwert der jeweiligen Zulassung gelten, sondern immer der bei der Erstzulassung gültig.

Weitere Infos und einige Berechnungsbeispiele sowie eine Gegenüberstellung der alten und (geplanten) Neuregelung und den Gesetzestext zur NoVA neu finden Sie in den untenstehenden Dokumenten zum Download.

Link: www.bmf.gv.at flotte_6068_1.pdf, flotte_6068_2.pdf, flotte_6068_3.pdf

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