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Neuer Strompreis für das Aufladen arbeitgebener E-Autos

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Im Rahmen der Sachbezugswerteverordnung hat der Gesetzgeber gute Nachrichten. Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis wurde für das Jahr 2025 deutlich angehoben.

Konkret reden wir für nächstes Jahr von 35,889 Cent/kWh, die anzusetzen sind, wenn der elektrisch betriebene Firmenwagen beim Arbeitnehmer daheim geladen wird. Eine deutliche Steigerung, die nach den folgenden Kriterien ermittelt wurde: Die exakten Kosten zur Verrechnung werden auf Basis des von der E-Control für das erste Halbjahr des vorherigen Kalenderjahres festgelegten durchschnittlichen Strom-Gesamtpreises (Cent pro kWh) der Haushaltspreise (öffentliches Netz) basierend auf dem Datenstand September im Kalenderjahr des Beobachtungszeitraumes ermittelt.

All das gilt natürlich nur für Lademöglichkeiten am Wohnort des Arbeitnehmers, nicht aber an öffentlichen Ladepunkten und auch nur für firmeneigene Fahrzeuge, oder wie der Gesetzestext genau besagt: Ein Kraftfahrzeug gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

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