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Was nächstes Jahr wichtig wird

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stock.adobe.com/Andrey_Lobachev

Manche Preise ziehen an, einige Grenzwerte steigen, diverse Limits sinken. Das Jahr 2025 bringt eine Vielzahl an Neuigkeiten im Verkehr mit sich. Welche relevant sind. Und welche einen Ausblick auf die Entwicklungen der kommenden Jahre geben.

Es stimmt schon, dass manche Entwicklungen natürlich vorhersehbar waren. Etwa was die CO2-Bepreisung oder die NoVA-Reglung angeht. Und dennoch: Einige Änderungen überraschen dann doch zumindest oder sind sogar überraschend positiv. Fakt ist dennoch: Wirklich leichter wird es nächstes Jahr für die autofahrenden Herr und Frau Österreicher nur bedingt. Und dennoch: Ein Blick über die Grenzen in andere EU-Länder zeigt, dass wir es eigentlich doch noch ganz gut erwischt haben.

Diese Geschichte soll Ihnen jedenfalls einen guten Überblick über alles bieten, was einige Entscheidungen durchaus beeinflussen könnte. Etwa ob es schlau ist, sich 2025 einen Wagen zu kaufen, oder vielleicht lieber doch noch ein Jahr zu warten. Und wenn, welche Art und Antriebsweise für einen die schlaueste ist. 

Gesetzgebung & Steuern

 Klimabonus ungewiss
Der als Ausgleich für die CO2-Bepreisung gedachte regionale Klimabonus steht vor einer ungewissen Zukunft. Die Höhe des Bonus soll sich nach dem CO2-Preis und den Einnahmen daraus richten. Aufgrund der angespannten Budgetlage könnte es jedoch 2025 zu einer Reduktion des Klimabonus – bis hin zu einer Abschaffung – kommen. "Ohne den regionalen Klimabonus wäre die CO2-Bepreisung nichts anderes als eine Mineralölsteuererhöhung, deren Einnahmen in das allgemeine Budget fließen", sagt Martin Grasslober, Verkehrswirtschaftsexperte des ÖAMTC, zu bedenken. 

Motorbezogene Versicherungssteuer
Ab Jänner liegt die motorbezogene Versicherungssteuer für fast alle ab 1. Jänner 2025 erstmalig zugelassenen Autos um 34,56 Euro pro Jahr höher als bei einer Erstzulassung im Jahr 2024. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Für E-Autos wird nach wie vor keine motorbezogenen Versicherungssteuer fällig. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge bleibt alles beim Alten. 

Verschärfungen Normverbrauchsabgabe
Aufgrund der auch 2025 weiter verschärften Berechnungsmethodik der NoVA werden viele Neufahrzeuge teils empfindlich teurer. Grundsätzlich kann gesagt werden: Je höher der Normverbrauch und damit der CO2-Ausstoß, desto mehr muss bei der erstmaligen Zulassung in Österreich gezahlt werden. Auf der anderen Seite: Für besonders sparsame Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-In-Hybriden und natürlich für sämtliche Elektroautos fällt man aufgrund der geringen oder gänzlich fehlenden CO2-Emissionen auch 2025 unter die magische Grenze von 94 Gramm pro Kilometer (bei Nutzfahrzeugen 147 g) und zahlt somit keine NoVA.

Zu beachten: Ist das Neufahrzeug NoVA-pflichtig, liegt ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag bis 1. Dezember 2024 vor und wird das Auto bis zum 1. April 2025 geliefert, gilt als Berechnungsgrundlage noch die NoVA-Regelung von 2024.abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2024. Da liegt der CO2-Absetzbetrag noch bei 97 g, bzw. 150 g bei leichten Nutzfahrzeugen.

Private Dienstwagennutzung
Die Absenkung der CO2-Grenzwerte hat auch Einfluss auf den Sachbezug, der vom Arbeitnehmer bei Firmenwagen zu entrichten ist. So wird für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2025 erstmalig zugelassen werden, der bisherige CO2-Grenzwert auf 126 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP) abgesenkt. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Weiterhin von einem Sachbezug ausgenommen sind E- sowie Wasserstoff-Fahrzeuge.

Kilometergeld steigt
Mit Jänner 2025 steigt das amtliche Kilometergeld einheitlich von 42 auf 50 Cent. Interessant hierbei: Der Kilometergeld-Satz gilt dann einheitlich für Pkw und Motorrad, die bisher nur mit 24 Cent abgegolten wurden. Ebenso steigt der Betrag für Mitfahrende von 5 auf 15 Cent und bei mehr als einem Kilometer Wegstrecke gelten die 50 Cent nun auch für die Nutzung eines Fahrrades. Bislang galten hier 38 Cent bei mehr als zwei Kilometern Fahrstrecke.

Verkehrsabsetzbetrag steigt
Die Kosten für den Arbeitsweg, auch bekannt als Verkehrsabsetzbetrag, die über die Einkommensteuer abgegolten werden, werden 2025 auf 487 Euro erhöht. Für Arbeitnehmer wird dieser in der Regel automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Bei niedrigeren Einkommen wird der bereits höhere Verkehrsabsetzbetrag sowie der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag um fünf Prozent angehoben.

Verkehr & Reisen

Baustelle Brenner
Zu einer langjährigen Behinderung kommt es ab Jänner auf der Brennerautobahn: Die 55 Jahre alte Luegbrücke im Wipptal ist dringend sanierungsbedürftig wird hierfür in jede Fahrtrichtung auf eine einspurige Verkehrsführung reduziert. Eine permanente Verkehrsverdickung ist also kaum zu vermeiden, wobei: Man versucht, mit gezielten Maßnahmen größeren Staus entgegenzuwirken. An starken Reisetagen soll die zweispurige Verkehrsführung wieder aktiv sein. Und für mindestens 170 Tage wird geplant, eine flexible Verkehrsführung zu installieren – je nach Bedarf geht es dann zweispurig entweder Richtung Norden oder Richtung Süden.

Baustelle Tauern
Die Tunnelsanierung auf der A10 von Salzburg nach Villach wird im Juni zu einem Hot Spot dichten Verkehrsaufkommens. Dann soll nämlich der 14 Kilometer lange Abschnitt zwischen Golling und Werfen inklusive der fünf Tunnels gleichzeitig saniert werden. Hierfür sperrt man jeweils die Tunnelröhren einer Richtungsfahrbahn und der Verkehr wird durch die jeweils freibleibenden Röhren einspurig mit Gegenverkehr geführt.

Verkehrsstrafen im Ausland
Heuer war die EU mit Richtlinien besonders fleißig. Eine weitere beschäftigt sich zum Beispiel mit der effizienteren Verfolgung von Verkehrsdelikten im Ausland. Hierfür ändert man eine Richtlinie aus dem Jahr 2015: So müssen alle behördlichen Schreiben in der jeweiligen Causa in einer „für den Verkehrssünder verständlichen Sprache“ verfasst sein, und nicht nur mehr die erste Zusendung. Zudem müssen Bußgeldbescheide aus anderen EU-Staaten innerhalb von elf Monaten zugestellt werden, ehe ihr Anspruch verfällt.

Interessant: Privaten Inkassodienstleistern dürfen künftig nicht mehr die Verfolgung von Verkehrsverstößen übernehmen. Die Richtlinie ist übrigens mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Mitgliedsländer haben aber noch 30 Monate Zeit, diese in ihr nationales Recht umzusetzen.

Höhere Strafen in Italien
Im Rahmen der Reform der Codice della Strada gibt es deutlich höhere Strafen vor allem für Alkohol- und Drogenlenker. Wer ein zweites Mal erwischt wird, für den gilt dann sogar eine Null-Promille-Grenze. Gefährlicher für Geschäftsreisende: Nicht nur die Tarife für Handy am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel oder zu hohe Geschwindigkeit im Ortsgebiet ziehen spürbar an. Auch kann es jeweils zu Fahrverboten kommen.

KI-Radaranlagen
Ein Vorbild für Österreich? Frankreich plant, 2025 sogenannte Superblitzer einzuführen – intelligente Radarkästen also, die mehrere Delikte auf einmal erfassen können. So plane man in der Grande Nation, einen Teil der derzeit rund 4.000 Radarfallen mit einer KI zu bestücken, die auch den Abstand, das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Verwenden von Handys während der Fahrt zu kontrollieren imstande ist. Ab wann genau diese neuen Systeme zum Einsatz kommen, ist derzeit noch nicht bekannt.

Neues Mautsystem in Frankreich
Free-Flow-System (Flux-libre) nennen die französischen Autobahnbetreiber das neue System, mit dem man sämtliche Mautstationen 2025 ersetzen wird. Den Beginn macht die A13/A14 zwischen Paris und Caen. Free-Flow arbeitet ähnlich wie jenes in Ungarn: Die Kennzeichen werden automatisch erfasst, die Nutzungsgebühren müssen dann innerhalb von 72 Stunden beglichen werden. Das geht online, direkt am Automaten oder auch im Shop. Für Vielfahrer gibt es natürlich eine Mautbox. Wer die Fristen versäumt, kann mit Stafen von bis 375 Euro rechnen.

Mautgebühr teurer und günstiger
"Eher ungewöhnlich, aber umso erfreulicher ist, dass in der Slowakei die 10 Tages Vignette günstiger wird – der Preisunterschied zum Vorjahr ist zwar gering, aber immerhin kostet sie 2025 10,80 statt zwölf Euro. Im Gegensatz dazu steigt der Preis für die Jahresvignette um 50 Prozent – von 60 auf 90 Euro", sagt Yvette Polasek, Reiseexpertin des ÖAMTC. Auch in Ungarn und Tschechien werden die Vignettenpreise angehoben, allerdings nur in sehr moderatem Rahmen. 

Tanken & Laden

Verpflichtende Dynamische Stromtarife
Gute Nachrichten für PV-Ladende: Ab 2025 ist es vorgeschrieben, dass jeder Energieanbieter dynamische Stromtarife im Angebot hat. Heißt: Der Nettopreis hängt von dem sich ständig ändernden Strompreis an der Strombörse ab. Je nach Tages- oder Nachtzeit kann man also mehr oder weniger bezahlen. Das ist vor allem deswegen eine gute Neuigkeit, weil die Netztarife im Schnitt um 23 Prozent steigen sollen.

Neuer Strompreis für das private Aufladen von E-Autos
Im Rahmen der Sachbezugswerteverordnung hat der Gesetzgeber den für einen Kostenersatz maßgeblichen Strompreis für das Jahr 2025 auf 35,889 Cent/kWh angehoben. Eine deutliche Steigerung, die nach den folgenden Kriterien ermittelt wurde: Die exakten Kosten zur Verrechnung werden auf Basis des von der E-Control für das erste Halbjahr des vorherigen Kalenderjahres festgelegten durchschnittlichen Strom-Gesamtpreises (Cent pro kWh) der Haushaltspreise (öffentliches Netz) basierend auf dem Datenstand September im Kalenderjahr des Beobachtungszeitraumes ermittelt.

All das gilt natürlich nur für Lademöglichkeiten am Wohnort des Arbeitnehmers, nicht aber an öffentlichen Ladepunkten und auch nur für firmeneigene Fahrzeuge, oder wie der Gesetzestext genau besagt: Ein Kraftfahrzeug gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Erhöhung CO2-Bepreisung
Die schrittweise Erhöhung der CO2-Bepreisung bringt 2025 eine Steigerung von 45 auf 55 Euro je Tonne CO2. An den Zapfsäulen bedeutet das: Pro Liter Sprit muss man mit 3 Cent höheren Preisen rechnen, womit die CO2-Bepreisung inklusive Umsatzsteuer bei Benzin für 15 Cent und bei Diesel für 16,5 Cent des Preises verantwortlich ist. Dass für Diesel der Betrag höher ausfällt, liegt an dessen höherem CO2-Gehalt. 

Auto & Technik

EU-Führerscheinrichtlinie
Die EU-Führerscheinrichtlinie ist jetzt schon seit zwei Jahren in Arbeit. Langsam sind die Eckpunkte endlich absehbar. So geht es um die Einführung des digitalen Führerscheins oder einer Änderungen des Mindestalters für Lkw- und Busfahrer. Ebenso geplant ist eine EU-weite Probezeit für Fahranfänger, und auch die Vorschriften für die theoretische Prüfung sollen aktualisiert werden. Ein ewiger Streitpunkt sind Gesundenuntersuchungen und kürzere Umtauschfristen für Senioren, wobei diese zwei Details definitiv nicht kommen werden. Sehr wohl aber eine Anpassung der Fahrzeuggesamtmasse für B-Führerscheine: Fahrzeuge mit alternativen Antrieben dürfen maximal 4.250 statt 3.500 Kilogramm schwer sein. Wann die Richtlinie gültig wird? Dazu muss sie von jedem einzelnen Mitgliedsstaat noch in nationales Recht umgelegt werden.

Euro 6e 
Die Eckdaten der kommenden Euro 7-Abgasnorm sollen bis zum Sommer 2025 endlich festgelegt werden. Bis diese aber in Kraft tritt, schiebt man ab Jänner die zweite Stufe der Euro-Norm 6e nach. Ab diesem Zeitpunkt gilt sie für neue Fahrzeugtypen, ein Jahr später dann für alle Neuzulassungen. Der Hauptunterschied zur ersten Stufe? Es wird eine Anzeige der verwendeten Emissionsstrategien bei Fahrzeugprüfungen im Rahmen der Typzulassung, Marktüberwachung oder ISC-Tests verlangt. Auch soll die Berechnung des Verbrauchs für Plug-in-Hybride angepasst werden, um hier ein wenig näher an der Realität zu sein. Die dritte Stufe der 6e folgt übrigens 2027.

Zugang zu Fahrzeugdaten
Um freien Werkstätten den Zugang zur OBD-Fahrzeugdiagnose auch weiter zu ermöglichen, plant die EU-Kommission für 2025 eine neue Regelung, die genau diese Verfügbarkeit der Daten regeln soll. Offen ist indes noch, ob die Entscheidung zugunsten der Fahrzeughersteller oder zugunsten der Konsumenten ausfällt.

Aktualisierung §57a-Begutachtung
Die aktuellen Vorgaben für die §57a-Begutachtung entstammen im Wesentlichen einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014. Daher plant die EU-Kommission eine Aktualisierung, welche auch auf die aktuellen Technologien, wie Elektromobilität und Assistenzsysteme, eingehen soll. •

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