Größere Räder: Keine neue CO2-Einstufung bei Rückrüstung
Es ist zum Haareraufen. Da hat man vor Bekanntwerden der neuen Sachbezugsregelung - Stichwort 1,5 Prozent bis zu einem CO2-Ausstoß von 130 Gramm/km - ein Fahrzeug gekauft, das 129 Gramm/km ausweist und sich dann für größere Räder oder eine Ausstattungsstufe, in der solche Räder inkludiert sind, entschieden.