Test: VW ID.7 Tourer
Auch wenn der Passat gerade neu auf den Markt gebracht wurde, der ID.7 Tourer ist so etwas wie der legitime Nachfolger. ...
Wie lange darf ein Fahrzeug mit Kolbenmotor noch verkauft, gehandelt und vor allem gefahren werden? Und wenn ja, womit? Auch hier gibt es erste Regelungen im EU-Entwurf, die aber noch geändert werden können.
Trifft das Verbrennerverbot bestehende Verbrenner?
Nach derzeitigem Wissensstand nicht. Die Gesetzgebung zielt nur auf neu zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge ab, der sogenannte Bestandsfuhrpark ist von den EU-Vorgaben nicht betroffen. Es könnte aber sein, dass durch Fahrverbotszonen diese an bestimmten Orten nicht mehr gefahren werden dürfen.
Dürfen Gebrauchte noch gehandelt werden?
Ja. Solange die Erstzulassung vor dem 1. Jänner 2035 passiert ist, kann ein Auto ganz normal angemeldet, gekauft und auch weiterverkauft und wieder zugelassen werden. Sich einen Benziner oder Diesel quasi auf Halde zu stellen, wird aber nur möglich sein, wenn man ihn noch vor 2035 zumindest kurz einmal zugelassen hat.
Wie geht es mit Oldtimern weiter?
Diese sind – so historisch zugelassen – derzeit von den meisten Regelungen ausgeklammert. Das ist aber keine Garantie, dass das auch so bleibt. In einem internen Papier wurde schon einmal der Bestandschutz auf nur zehn Jahre festgelegt, dieser Zeitraum dann aber wieder verworfen. Ob dieses Damoklesschwert dann ab 2045 auch Oldies erreichen würde, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
Sonderfall E-Fuels
So sehr sich die Industrie auch darum bemüht hat, synthetische Kraftstoffe als nachhaltig einstufen zu lassen, um Verbrennermotoren als CO2-neutral einstufen zu können, so wird es künftig für Neuwagen keine Rolle spielen. Oder sagen wir: fast nicht. Die EU sieht die Zukunft in der E-Mobilität, ohne wenn und aber. Dass die Kommission dennoch den Auftrag bekam, einen Mechanismus dieser Kraftstoffsorten zu entwickeln, dient nur für Zwecke außerhalb der Flottengrenzwert-Regelungen, sprich: Große Hersteller schauen durch die Finger. Es geht dafür unter anderem darum, den Bestandsfuhrpark umweltschonender betreiben zu können, aber auch um Kleinserienhersteller. Alle Firmen mit einer Jahresstückzahl von weniger als 1.000 Fahrzeuge können also auch ab 2035 noch Autos mit Benzinmotor neu zum Verkehr zulassen. Natürlich auch jene mit Dieselaggregaten, da Feuerwehrautos und Krankenwagen unter die Ausnahmeregelung Sonderfahrzeuge fallen.
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