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Joo, mia san mim Firmenradl doo!

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Alternative Mobilität wird vor allem in Städten groß geschrieben, neben öffentlichen Verkehrsmitteln kann dort auch das Fahrrad eine Alternative sein.

Dass E-Bikes boomen, ist kein Geheimnis, wenn man sich auf den Straßen umsieht. Schnäppchen sind die mit Akku und E-Motor ausgestatteten Drahtesel aber zumeist nicht, Preise über 1.500 Euro sind keine Seltenheit, nach oben hin sind die Grenzen nahezu offen. Analog zum Elektroauto können Unternehmen auch beim Firmenfahrrad – egal ob elektrisch betrieben oder nicht – zahlreiche Vorteile geltend machen. So fällt etwa der Sachbezug zur Gänze weg, auch die zu Beginn der Verordnung festgeschriebene betriebliche Mindestnutzung ist mittlerweile gefallen. So ist es nicht mehr nötig, ein Fahrtenbuch zu führen. Steuerfrei ist ebenso das Aufladen des E-Bikes im Unternehmen und – unter gewissen Voraussetzungen – der Kostenersatz, falls der Mitarbeiter zu Hause lädt.

Gehaltsumwandlung auch beim Fahrrad
Was ebenfalls vom E-Auto bereits bekannt ist, ist das Thema Gehaltsumwandlung. Vereinfacht gesagt bekommt der Mitarbeiter etwas weniger Bruttolohn, die Differenz ist aber kleiner als jene Kosten, die der Mitarbeiter für ein E-Auto oder eben E-Bike privat aufwenden müsste, auch der Arbeitgeber profitiert durch niedrigere Lohnnebenkosten. Wichtig zu wissen: Dieses Modell ist nicht für jene Arbeitnehmer geeignet, die nach dem Kollektivvertrag bezahlt werden, da dieser klarerweise nicht unterschritten werden darf. Zu berücksichtigen ist weiters, dass durch die niedrigere Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung Krankengelder oder die Pension etwas niedriger ausfallen, die Vorteile machen diese Nachteile aber mehr als wett.

Förderungen bis zu 1.000 Euro möglich
Im Gegensatz zum betrieblich genutzten E-Auto gibt es beim Firmenfahrrad weiterhin attraktive Förderungen. Das gilt vor allem für (E-)Lastenräder bis zu 1.000 Euro, aber auch normale Bikes werden bis zu 400 Euro netto gefördert. Allerdings müssen hier mindestens fünf Räder erworben werden, um in diesen Genuss zu kommen. Handelt es sich dabei um ein (E-)Faltrad, liegt die Höhe sogar bei netto 600 Euro. Ebenfalls gefördert werden Abstellanlagen für Fahrräder. Betriebe mit über zehn Mitarbeitern oder Geschäfte mit mehr als 40 Kunden bekommen pro Abstellplatz 400 Euro beziehungsweise 700 Euro, wenn ein Ladepunkt für ein E-Bike vorhanden ist. „Die Vorsteuerabzugsberechtigung für die Diensträder sowie die völlige Sachbezugsbefreiung in Kombination mit Förderprogrammen machen unser Modell besonders attraktiv“, so Harald Bauer, Geschäftsführer der willdienstrad GmbH. Das Start-up präsentiert sich unter willdienstrad.at als Web-Portal für Unternehmen, Leasinggeber, Versicherung sowie für die vertraglich gebundenen Sportfachhändler. Der administrative Aufwand wird durch diese Bündelung für alle Beteiligte, allen voran die Arbeitgeber, gering gehalten. 

 

Fahrrad-Tipps und -Tricks vom Weltmeister

Der Name Roland Königshofer ist vielen Sport-Fans ein Begriff, der dreifache Weltmeister und zehnfache WM-Medaillengewinner hat sich Anfang 2022 selbständig gemacht und ganz der Sicherheit am Fahrrad verschrieben. Bei Fahrradsicherheitsschulungen geht es um das Erkennen von Gefahren ebenso wie um richtiges Bremsen bis hin zur Rennfahrradtechnik. „Ich bin 14-mal mit dem Fahrrad um die Welt gefahren und war die meiste Zeit im Straßenverkehr unterwegs, von meinen 2.200 Rennen waren auch mehr als zwei Drittel auf der Straße, ich hab also schon einiges auf dem Fahrrad erlebt“, so Königshofer. Er will Bewusstsein für die Gefahren schaffen, die schon mit der richtigen Blicktechnik entschärft werden können. „Größtes Thema ist aber das richtige Bremsen, da liegt bei vielen – egal ob Senioren, Hobbyradfahrer oder Halbprofi – oft vieles im Argen.“ Geschult werden Gruppen bis zu zehn Personen genauso wie einzelne Radfahrer, egal welcher Altersklasse.

Alle Infos gibt es auf der Website www.roland-koenigshofer.at

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